Eingesperrt, weil sie die Öffentlichkeit über die unrechtmäßige Verfolgung eines Mitpraktizierenden informierten (Foto) (Provinz Heilongjiang)

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Frau Cheng Shujie, Frau Wang Zhiqin, Frau Zhang Fenghua, Frau Wang Weijie und Zou Wenpeng wurden am 19. März 2014 von Beamten der Polizeistation von Sandaogou verhaftet, weil sie die Öffentlichkeit über die Verfolgung von Herrn Shang Xiping, Frau Chengs Ehemann, informierten.

Der stellvertretende Direktor des Kreisforstamtes Huanan Shi Yinglin besuchte gegen 9 Uhr eine Waldfarm und sah die Flyer. Shi meldete den Vorfall der Polizei, die daraufhin die Praktizierenden verhaftete.

Li Peng, der Leiter der örtlichen Staatsicherheitsabteilung, und Lin Zhigao, der stellvertretende Direktor des Polizeidezernats des Forstamtes, brachten die fünf Praktizierenden zu einem Verhör auf die Polizeistation Xinlin, wo sie bis heute festgehalten werden.

Cheng Shujie

Rückblick in das Jahr 2004, als Frau Cheng Shujie und Herr Shang Xiping verhaftet wurden

Frau Cheng und Herr Shang waren am 30. September 2004 von Polizisten von Xinlin, unter ihnen die Beamten Song Dianlin und Guo Junlin, in ihrem Früchteladen verhaftet worden. Ihr Geschäft wurde damals durchsucht, und die Polizisten konfiszierten Falun Gong Bücher, Materialien über Falun Gong und entwendeten auch Bargeld.

Beamte verhörten Herrn Shang drei Tage und vier Nächte lang. Frau Cheng wurde bei dem Versuch, ein Geständnis von ihr zu erzwingen, gefoltert. Sie wurde mit gestreckten Armen an einem Metalltor aufgehängt. Ihre Hände verfärbten sich schwarz und sie verlor das Bewusstsein, bevor sie sie herunternahmen.

Als der Fall des Ehepaares an die Staatsanwaltschaft ging, übergaben die Staatsanwälte ihn an das Gericht, ohne eine Untersuchung durchgeführt zu haben.

Gerichtsverhandlungen und Urteile

Es fanden drei verschiedene Verhandlungen gegen Frau Cheng und Herrn Shang statt. Bei den ersten beiden Verhandlungen berichteten sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau dem Gericht über die Verfolgung von Falun Gong. Im dritten Verfahren am 28. März 2005, verurteilte der Richter Frau Cheng zu einem Jahr Gefängnis und Herrn Shang zu 10 Jahren Gefängnis. Als Frau Chengs Familienangehörige fragten, warum sie zu einem Jahr verurteilt wurde, erwiderte der Richter: „Weil sie die Ehefrau von Herrn Shang ist.“

Hintergrund

Frau Cheng, 47, war früher Angestellte einer dem Forstamt von Huanan angegliederten Baufirma. Seitdem am 20. Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong begann, war sie vier Mal verhaftet und eingesperrt worden. Einmal war sie 17 Monate lang in einem Zwangsarbeitslager und musste etwa 30.000 Yuan bezahlen.

Herr Shang war der frühere stellvertretende Chef der Polizeistation Sandaogou, ein Polizeibeamter der dritten Ebene gewesen. Er wurde aus seinem Job entlassen, weil es sich weigerte, seinen Glauben aufzugeben. Seit Beginn der Verfolgung wurde er sechs Mal eingesperrt.

Frau Cheng und ihre Tochter sind seit neun Jahren von Herrn Shang getrennt. Während dieser Zeit, hat sie immer wieder die Freilassung ihres Mannes beantragt. Sie sieht es als ihre Aufgabe und Verantwortung an, aufzustehen und für ihren Mann zu appellieren und ihn zu retten.

Am 19. März 2014 war Frau Cheng mit Mitpraktizierenden nach Sandaogou gegangen, um Materialien mit Informationen über Falun Gong und über die Verfolgung ihres Mannes zu verteilen.