Todesmeldung! Rätselhafter Tod einer Praktizierenden im Gefängnis in Shenyang (Provinz Liaoning)
(Minghui.org) Am 20. Mai 2014 wurde Frau Xu Huidi von Polizisten verschleppt und in das 1. Untersuchungsgefängnis in Shenyang eingesperrt. Einen Monat später, am 23. Juni 2014, war sie tot. Frau Xu wohnte im Bezirk Dadong von Shenyang, der Hauptstadt der Provinz Liaoning.
Festgenommen, weil sie Informationsbroschüren zu Falun Gong verteilte
Als Frau Xu Huidi am 20. Mai 2014 gegen 9:00 Uhr in einem Wohnviertel des Bezirks Heping Informationsmaterialien zur Aufklärung der wahren Umstände der Verfolgung von Falun Dafa verteilte, griffen Polizisten sie an und nahmen sie fest. Anschließend plünderten sie Frau Xus Wohnung und entwendeten Falun Dafa-Bücher, DVD-Player sowie Broschüren zur Aufklärung der wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong. Als sie die Wohnung verließen, ließen sie achtlos die Wohnungstür offen stehen. Die Polizisten kamen von der Polizeistation Jixian im Bezirk Heping.
Unerklärlicher Krankheitsausbruch im Gefängnis
Bevor sie am 21. Mai 2014 gegen 14:00 Uhr ins 1. Untersuchungsgefängnis der Stadt Shenyang eingeliefert wurde, musste sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Man kann davon ausgehen, dass diese ärztlichen Untersuchungen nicht dem Wohl des Gefangenen dienen, sondern zur Aufnahme in eine Organ-Datenbank. Sobald ein Organ benötigt wird, wird diese Datenbank nach dem passenden „Spender“ durchsucht, dessen Organe dann gewaltsam entfernt und für hohe Gewinne an den Patienten verkauft werden.
Als Frau Xu am 23. Juni früh morgens um 5:30 Uhr nach einem Gang zur Toilette zurück ins Bett gegangen war, zuckte sie und brach zusammen. Um 5:55 Uhr meldete dies eine Zellenkollegin bei der Polizei; um 6:03 Uhr zum zweiten Mal und 6:05 Uhr zum dritten Mal. Aber der Rettungswagen kam erst um 6:53 Uhr an und verpasste somit die entscheidende Zeit, um sie noch retten zu können.
Am 23. Juni 2014 um 7:53 Uhr erhielt ihr Angehöriger einen Anruf von der Polizei. Man teilte ihm mit, dass Frau Xu in Lebensgefahr schwebe und ins Krankenhaus eingeliefert worden sei. Er solle direkt dorthin fahren. Eilig machte er sich auf den Weg ins Krankenhaus; als er schließlich ankam, war Frau Xu bereits gestorben. Die Polizei überwachte den Eingang des Krankenhauses und ließ niemanden hinein, auch ihr Angehöriger durfte nicht eintreten. Es hieß, dass die Gefängnisleitung gerade bei der Toten sei und ein Gerichtsmediziner Fotoaufnahmen von dem Leichnam machen würde. Als er endlich eintreten durfte, durfte er seine Verwandte nicht anziehen, das sollte von jemand anderem gemacht werden. Das Untersuchungsgefängnis behauptete, dass sie an einem „Herzinfarkt“ gestorben sei.
Da ihr Angehöriger die Todesursache herausfinden wollte, erlaubte er dem Gefängnis nicht, ihren Leichnam einäschern zu lassen. Dazu erklärte er: „Zu Hause war bei ihr noch alles in Ordnung, sie hatte überhaupt keine Krankheit. Wie kann es sein, dass sie hier plötzlich einen Herzinfarkt bekam!? Außerdem habt ihr die entscheidende Zeit versäumt, in der man sie noch hätte retten können!“
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