Übergeordnete Instanz hebt unrechtmäßige Verurteilung von Falun Gong-Praktizierenden nicht auf

(Minghui.org) Die Berufungsverhandlung am 14. Januar dieses Jahres gegen zwei Männer aus Sichuan begann mit einer Verzögerung. Da das übergeordnete Gericht vergessen hatte, die Staatsanwaltschaft über den Verhandlungstermin zu informieren, wurde die Verhandlung um mehr als eine Stunde verzögert. Das war eine Verletzung des Gerichtsverfahrens, auf die der Verteidiger hinwies.

Die zwei Männer aus Sichuan waren wegen des Verteilens von Literatur über die Verfolgung von Falun Gong verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung zählte deren Verteidiger ihre ihnen verfassungsmäßig zustehenden Rechte auf, nämlich die Ausübung ihres Glaubens an Falun Gong und das Recht darauf, Informationen über diese Praktik an die Öffentlichkeit weiterzugeben.

Er argumentierte, dass seine Klienten von Anfang an nie hätten verfolgt werden sollen, denn sie streben danach, gute Menschen zu sein und richten sich nach den Prinzipien von Falun Gong, nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Darüber hinaus würden seine Klienten der Gesellschaft keinen Schaden zufügen und auch kein Gesetz übertreten. Somit sei die Anklage gegen sie, dass sie „die Durchsetzung der staatlichen Gesetze und administrativen Regelungen unterminieren“ (eine häufig zur Verfolgung von Falun Gong verwendete Anklageformulierung), gegenstandslos und ohne rechtliche Grundlage.

Außerdem sagten die beiden fälschlich angeklagten Falun Gong-Praktizierenden Herr Ming Shaolin und Herr Zhang Jun gegen die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsbeamten aus, dass sie gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hätten.

Herr Zhang erklärte, wie der Richter des niedrigeren Gerichts seinem Vater das ihm zustehende Recht genommen habe, für seinen Sohn bei der ersten Verhandlung im vergangenen Oktober auszusagen. Dadurch sei er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Herr Ming sagte aus, dass er beim polizeilichen Verhör verprügelt worden sei. Nachdem er sich geweigert hatte, ein vorbereiteten polizeiliches „Beweis“-Dokument zu unterschreiben, habe der Polizist darauf zurückgegriffen, Falun Gong-Material, das er aus verschiedenen Festnahmen von anderen örtlichen Praktizierenden hatte, als Beweis zu verwenden um Herrn Ming anzuklagen. Einer der Polizisten hätte zu ihm gesagt: „Sie werden freigelassen, wenn sie 30.000 Yuan (ca. 4.300 EURO) bezahlen.“

Der Anwalt forderte eine erneute Untersuchung der „Beweise“, die herangezogen worden waren, um Herrn Ming zu vier Jahren zu verurteilen. Der vorsitzende Richter unterbrach ihn und erwiderte scharf: „Sie können mich anzeigen, wenn Sie wollen! Das Beschwerdebüro ist gleich hier im Erdgeschoß!“

Als der Verteidiger darauf hinwies, dass ein in diesem Fall beteiligter Staatsanwalt seine Dienstpflicht verletzt habe, drohte der anwesende Staatsanwalt, eine Untersuchung gegen ihn einzuleiten.

Der Verteidiger und seine beiden Klienten bestanden darauf, dass das ursprüngliche Urteil aufgehoben werden solle, da es keine rechtliche Grundlage dafür gäbe. Der Richter der höheren Instanz ignorierte sie jedoch und vertagte die Berufungsverhandlung ohne das ursprüngliche Urteil aufzuheben.

Es ist unklar, was das höhere Gericht als nächsten rechtlichen Schritt den beiden Praktizierenden bringen wird. Selbst wenn in der Verhandlung kein Urteil gefällt wurde, scheint die hier berichtete Praxis für Chinas Gerichte repräsentativ zu sein, wie Falun Gongs-Praktizierende behandelt werden. Die angewandten Methoden gehen von Einschüchterung der Familienmitglieder über Sabotage des Rechtsanwalts-/Kunden-Verhältnisses bis hin zur Verletzung von Gesetzen durch das Gericht und zur Verhängung von rechtswidrigen Strafen.

Der vorsitzende Richter bei diesem Fall am Mittleren Gericht der Stadt Nanchong war Wang Rui. Außerdem waren die Richter Pu Yongjun und Ma Jianwei anwesend. Der Gerichtsschreiber war Liu Tianlong. Die Anklage war in den Händen der Staatsanwältin Luo Shengmao. Schreibkraft aus der Staatsanwaltschaft der Stadt Nanchong war Frau Chen Cui.