Richter beendet abrupt die Verteidigung
(Minghui.org) Am 9. September 2015 tagte das Stadtgericht Sanhe in der Provinz Hebei gegen die Falun Gong-Praktizierende Wen Ji, 52.
In der Verhandlung plädierte Wen Ji auf „nicht schuldig“ und stellte klar, dass die gesamte Verhandlung gegen das chinesische Gesetz verstoße.
Frau Wen Jie
Während der Verhandlung beschuldigte der Staatsanwalt der Stadt Sanhe Wen Ji, „eine Sekte zu benutzen, um die Ausführung der Staatsgewalt zu behindern“. Diese erfundene Anklage wird in China seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong oft benutzt, um die Verfolgung der Praktizierenden zu rechtfertigen.
Wen Ji antwortete auf diese Anschldigung, Falun Gong sei eine aufrichtige Praktik der buddhistischen Schule.„Die Falun Gong-Bücher und Jingwen lehren uns, gute Menschen zu sein und zuerst an andere zu denken. Ich bin der lebende Beweis dafür. Früher war ich egoistisch. Seitdem ich Falun Gong praktiziere, habe ich meinen Egoismus allmählich losgelassen. Jetzt denke ich zuerst an andere und folge den Grundsätzen Wahrhaftigkeit – Barmherzigkeit – Nachsicht. Ich war früher als Lehrerin tätig und meine Kollegen und Schüler haben diese Veränderungen an mir bestätigt.“
Sie fuhr fort: „Bevor die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) begann, Falun Gong zu verfolgen, veröffentlichte die Regierung einen Bericht über die Praktik und ich wurde für das Interview befragt. Die Regierung kam dann zu dem Schluss, dass Falun Gong sehr förderlich für die chinesischen Gesellschaft ist und keinerlei Schaden anrichtet. Ich frage die Staatsanwaltschaft: Wieso wird mein Praktizieren mit einem Verbrechen in Zusammenhang gebracht? Haben Sie irgendwelche Beweise dafür? Die heutige Verhandlung verstößt gegen das bestehende chinesische Gesetz.“
Rechtsanwalt: Sie übt ihr von der Verfassung geschütztes Recht aus
Der Rechtsanwalt sagte, dass Wen Ji unrechtmäßig in der Gehirnwäsche-Einrichtung der Stadt Langfang eingesperrt wurde. Man habe sie dort zu einem Geständnis von Verbrechen gezwungen. Das Geständnis sei deshalb unrechtmäßig und dürfe nicht bei der Verhandlung als Beweis verwendet werden.
Frau Wens Anwalt sagte: „Frau Wen wurde früher unrechtmäßig zu neun Jahren Gefängnishaft verurteilt, weil sie ihr von der Verfassung geschütztes Recht der Glaubensfreiheit ausübte. Ihr Glaube an Falun Gong und dass sie nach den Grundsätzen Wahrhaftigkeit – Barmherzigkeit – Nachsicht lebt, werden von der Verfassung geschützt.“
Anschließend beschrieb Frau Wen einen berühmten Fall aus Europa: In der ehemaligen DDR hatte ein Wachmann an der Berliner Mauer einen jungen Mann getötet, der über die Mauer klettern wollte. Später wurde dieser Wachmann des Mordes schuldig gesprochen. Mit diesem Fall wollte Frau Wen dem Gericht aufzeigen, dass das Gewissen immer der höchste Maßstab ist.
Plötzlich unterbrach der Richter Ma Chenghe Frau Wen und verkündete, dass die Verhandlung vertagt werde.
Der Richter hatte während der gesamten Verhandlung Wen Ji und ihren Anwalt immer wieder unterbrochen und damit gegen bestehendes Recht der Angeklagten verstoßen.
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