Rechtsanwälte fordern die Verwerfung von Falun Gong-Fällen – die Behörden reagieren nicht (Provinz Hebei)

(Minghui.org) Insgesamt 42 Bewohner der Stadt Cangzhou, Provinz Hebei, wurden im August 2014 verhaftet, während sie sich in einem Privathaus über ihre Erfahrungen mit dem Praktizieren von Falun Gong austauschten. Die Meditationspraktik Falun Gong wird von der Kommunistischen Partei Chinas seit 1999, und auch heute immer noch, verfolgt.

Neun der Praktizierenden erwartet wahrscheinlich ein Gerichtsverfahren, da die Polizei am 16. Januar 2015 ihre Akten erneut bei der lokalen Staatsanwaltschaft einreichte. Erst knapp zwei Wochen vorher hatte die Staatsanwaltschaft die Fälle wegen unzureichender Beweise zurückgewiesen.

Die sieben Anwälte, die die neun Praktizierenden verteidigen, reichten einen schriftlichen Antrag ein, dass die Anklagen gegen ihre Mandanten verworfen werden müssten.

Die Anwälte argumentierten, dass es das verfassungsmäßige Recht ihrer Klienten ist, Falun Gong zu praktizieren und ihre Erfahrungen miteinander auszutauschen. Ihre Versammlung in einem Privathaus habe keinerlei Schäden verursacht, geschweige denn sei sie eine „Untergrabung der Strafverfolgung“ gewesen. Die Verfolgung der Praktik sei von Anfang an illegal gewesen, so die Anwälte.

Die Anwälte argumentierten weiter, dass der Anklagepunkt gegen ihre Klienten „mit einer Sekten-Organisation die Strafverfolgung zu untergraben" unbegründet sei. (Anmerkung der Redaktion: Trotz der Tatsache, dass Falun Gong keine Sekte ist und in China noch nie als solche im Strafrecht bezeichnet wurde, wird dieser Anklagepunkt gemäß § 300 des chinesischen STGB sehr häufig verwendet, um Falun Gong-Praktizierende illegal zu verurteilen.) Die Anwälte forderten die sofortige und bedingungslose Freilassung ihrer Klienten. Bis jetzt haben die Polizei und die Staatsanwaltschaft jedoch noch nicht auf ihre Anfrage reagiert.

Weitere Details zu diesem Fall

Nach der Festnahme am 17. August 2014 wurden zwar einige der 42 Praktizierenden ein paar Tage später freigelassen, der Rest wurde aber in das Haftzentrum der Stadt Cangzhou gebracht, wo sie zwangsernährt und gefoltert wurden.

Zwei Praktizierende, Frau Liu Lixin und Frau Zhao Xiang, die zuvor freigelassen worden waren, wurden erneut verhaftet, als sie eine Familie eines anderen Praktizierenden begleiteten, um dessen Freilassung zu fordern. Frau Zhao wurde vor Ort zur Blutentnahme weggebracht. Beide Frauen wurden später dazu gezwungen, während ihrer Haft unbekannte Substanzen einnehmen.

Neben Frau Liu und Frau Zhao steht auch den folgenden sieben Praktizierenden ein Gerichtsverfahren bevor: Frau Li Li, Frau Cao Yanxiang, Frau Kang Lanying, Frau Zhao Junru, Herr Xu Kai, Herr Chang Shouxuan und Herr Hou Dongliang.

Frühere Berichte zu diesen Fällen:Forty-two Practitioners Arrested at Private Gathering in Cangzhou, Hebei Provincehttp://en.minghui.org/html/articles/2014/9/12/3216.htmlEight Practitioners Charged for “Stubbornness” in Their Beliefshttp://en.minghui.org/html/articles/2014/10/9/146310.htmlHebei Province Businessman Illegally Detainedhttp://en.minghui.org/html/articles/2015/1/24/148082.html