Höheres Gericht weigert sich, das ungerechte Urteil der Vorinstanz gegen Falun Gong-Praktizierende aufzuheben
(Minghui.org) Zwei Personen, ein Ehepaar aus der Stadt Hegang, Provinz Heilongjiang, wurden im vergangenen November verurteilt, weil sie Falun Gong praktizieren. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die von der Kommunistischen Partei (KPCh) in China verfolgt wird.
Frau Huang Xiaoxia und ihr Mann Xu Xianda gingen bald danach in die Berufung. Sie waren davon überzeugt, dass sie ihr verfassungsmäßiges Recht ausübten, indem sie den Prinzipien von Falun Gong Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht folgten.
Das Gericht jedoch ignorierte Beweise, die darlegten, dass die Vorinstanz Rechtsverstöße begangen hatte und weigerte sich, das Urteil aufzuheben. Als die Verteidiger am nächsten Tag bei der örtlichen Staatsanwaltschaft und dem Volkskongress eine Beschwerde einreichten, wurde ihr Antrag, die zuständigen Richter und Staatsanwälte zu disziplinieren, abgelehnt.
Vorinstanz entfernte rechtswidrig Anwalt und gab heimlich Urteil bekannt
Frau Huang und Herr Xu wurden am 27. November 2014, sieben Monate nach ihrer Festnahme, unrechtmäßig vom Bezirksgericht Gongnang verurteilt.
Während der Verhandlung ließen die Richter einen der Verteidiger des Paares aus dem Gerichtssaal entfernen, als er für seine Klienten auf nicht schuldig plädierte.
Ein paar Tage später wurde Frau Huang zu dreieinhalb Jahren und Herr Xu zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Es gab keinen öffentlichen Termin zur Urteilsverkündigung, wie dies vom Gesetz vorgeschrieben ist. Stattdessen erfuhr das Ehepaar in der Haftanstalt, in der sie sich bis heute befinden, von der ihnen auferlegten Strafe.
Das Paar engagierte daraufhin zwei neue Rechtsanwälte, die ihnen im Berufungsverfahren helfen sollten. Das Mittlere Volksgericht der Stadt Hegang hörte am 26. Februar dieses Jahres ihren Fall an. Die neuen Anwälte wiesen darauf hin, dass bei der Vorinstanz in einer öffentlichen Bekanntmachung gelogen worden war. Denn dort war behauptet worden, dass das Urteil in einer öffentlichen Sitzung bekannt gegeben worden sei. Die hatte es aber nie gegeben.
Die Anwälte erhoben auch Einwände dagegen, dass derselbe Staatsanwalt sowohl bei der Verhandlung im November als auch bei der Berufungsverhandlung im Februar als Staatsanwalt fungierte. Der Richter jedoch weigerte sich, den Anwälten zu erlauben, den Staatsanwalt wegen Voreingenommenheit abzulehnen.
Beschwerden der Anwälte bleiben unbeantwortet
Nur vier Familienmitglieder durften an der Verhandlung im Februar teilnehmen. Die übrigen Plätze wurden von Gerichtsbeamten, Polizisten in Zivil und Agenten des Büros 610 besetzt. Diese überwältigende Präsenz der Polizei findet man häufig in Verhandlungen gegen Falun Gong-Praktizierende. Sie soll ihre Anwälte und Familien einschüchtern.
Zwei Tage nach der Verhandlung gingen die beiden Anwälte und die Angehörigen des Paares zur Staatsanwaltschaft der Stadt Hegang und reichten Beschwerde gegen beide Gerichte ein. Dort wurden sie von Mitarbeitern bedroht.
Danach gingen sie zur Vorinstanz, um eine Beschwerde gegen den Vorsitzenden Richter der ersten Verhandlung einzureichen. Doch wurden sie wieder abgewiesen. Letztendlich gingen sie zum Volkskongress Gongnong und schafften es, dort ihre Beschwerde einzureichen.Wann und ob sie eine Antwort erwarten können, ist nicht klar.
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