Nach Verurteilung ohne Rechtsanwalt wird Frau (69) hereingelegt, damit sie gefälschte Dokumente unterschreibt

(Minghui.org) Letzten Juli wurde eine 69-jährige Frau aus der Stadt Kunming nach einer Scheinbelastung und ohne Rechtsanwalt zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Grund war, dass sie Falun Gong praktiziert, eine von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verfolgte spirituelle Praktik. Die Verhandlung dauerte insgesamt 30 Minuten.

Zum Unterschreiben von selbstbelastendem Dokument gebracht

Frau Yin Shuyuan legte bald nach dem Urteil Berufung ein. Während sie auf eine Anhörung vor dem höheren Gericht wartete, brachte man sie dazu, ein sie selbst belastendes Dokument zu unterschreiben.

Am 9. September 2013 wurde Frau Yin verhaftet. Ihre Verhandlung fand am 9. April letzten Jahres statt. Die Hauptbeweise der Staatsanwaltschaft war eine von der Polizei bereitgestellte Liste an beschlagnahmten Dingen, die sich angeblich in ihrer Wohnung befunden hätten. Auf der Liste waren mehr als 400 DVDs und hunderte Exemplare von Falun Gong-Flugblättern angegeben.

Frau Yin protestierte gegen die gefälschten Beweise, da sie nur 20 DVDs mit Informationen über die Verfolgung von Falun Gong besessen hatte. Sie stellte weiterhin infrage, wie ihr rechtmäßiger Besitz von DVDs als „Sabotage der Staatsgewalt“ angesehen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft sagte nichts dazu.

Drei Monate nach ihrer Verhandlung wurde Frau Yin zu vier Jahren Haft verurteilt. Sie engagierte einen Anwalt für ihre Berufung.

In der Zwischenzeit schickte die Vorinstanz Innendienstpersonal zu der Haftanstalt. Diese brachten sie dazu, ein Dokument zu unterschreiben, ohne sie vorher den Inhalt lesen zu lassen. Erst nachdem sie unterschrieben hatte erkannte sie, dass das Dokument neue erfundene Beweise gegen sie enthielt.