Gerichtsgebäude während Verhandlung gegen Falun Gong-Praktizierende schwer bewacht
(Minghui.org) Als der Falun Gong-Praktizierende Bai Guiyin am 1. April 2015 bereits zum zweiten Mal vor Gericht gestellt wurde, war das Gerichtsgebäude von der Polizei und von Regierungsbeamten in Zivil schwer bewacht.
Mit Kameras ausgestattet, filmte das Personal des Büro 610 aus Pengzhou die Fußgänger, die am Gerichtsgebäude vorbeikamen. Sie hielten jede Person an und fragten, ob er oder sie Falun Gong praktizierte. Diejenigen, die sich als Praktizierende zu erkennen gaben, durften nicht an dem Gerichtsverfahren teilnehmen. Einige wurden von den Polizisten weggefahren.
Als sich ein verkrüppelter alter Mann auf eine Bank in der Nähe des Gerichtsgebäudes setzte, um sich auszuruhen, stürmten Polizisten in Zivil zu ihm hin, fotografierten ihn und beschimpften ihn. Sie stießen ihn zu Boden und verjagten ihn.
Das Gerichtsverfahren dauerte den ganzen Tag und wurde um 16:00Uhr vertagt. Ein Urteil wurde nicht verkündet. Der Termin für die nächste Sitzung ist noch nicht bekannt.
Als Herr Bais Anwalt den Gerichtssaal verließ, folgten ihm vier Polizisten in Zivil in ein Taxi.
Das Gerichtsgebäude der Stadt Pengzhou wurde am 1. April 2015 während der Gerichtsverhandlung gegen den Falun Gong-Praktizierenden Bai Guiyin schwer bewacht
Herr Bai wurde am 6. Januar 2014 festgenommen, als er von der Polizei forderte, die Praktizierende Gu Zucui freizulassen. Sie war verhaftet worden, weil sie ihren Mitmenschen in der Öffentlichkeit die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong erklärt hatte. Seitdem befindet er sich im Haftzentrum der Stadt Pengzhou.
Herr Bai war erstmals am 22. Januar 2015 vor Gericht gestellt worden. Die Richter und der Staatsanwalt unterbrachen ständig seine Verteidigung und die Verteidigungsrede seines Anwalts. Als der Anwalt dagegen protestierte, wurde die Verhandlung vertagt.
Bitte lesen Sie auch diesen Bericht zu dem Fall:
Die Drohungen der Beamten bringen dem Aufruf zur Freilassung von Praktizierenden noch mehr Unterschriftenhttp://de.minghui.org/html/articles/2014/8/30/80354.html
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