Rechtsverstoß: Höheres Gericht behält Urteil der ersten Instanz bei – ohne Anhörung und ohne einen Anwalt zu konsultieren

(Minghui.org) Eine 49-jährige Hausfrau aus der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang, wurde am 20. September 2014 während des Einkaufens verhaftet und drei Monate später zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr einziges „Verbrechen“ war, Falun Gong zu praktizieren. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der von der Kommunistischen Partei Chinas verfolgt wird.

Während des Einkaufens verhaftet

Nachdem Frau Liu 1996 begonnen hatte, Falun Gong zu praktizieren, war sie gesund geworden und war immer gut gelaunt. Auch ihre Familie profitierte davon. Ihr Mann ist ein hervorragender Physiklehrer an einer Mittelschule. Ihre Tochter bereitet sich derzeit auf den Schulabschluss vor. Frau Liu kümmert sich seit mehreren Jahren um ihre 90-jährige Schwiegermutter.

Doch das Leben dieser glücklichen Familie änderte sich am 20. September 2014, als Frau Liu während des Einkaufens verhaftet wurde. Jemand hatte sie bei der Polizei angezeigt. Eine Stunde später durchsuchte die Polizei ihre Wohnung und nahm Bücher von Falun Gong als Beweis gegen sie mit.

Die Verhaftung wurde schon bald bestätigt. Am 18. Dezember stand sie vor dem Bezirksgericht Longfeng in der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang. Ohne ihre Familie über die Verhandlung zu informieren, verurteilte das Gericht sie zu vier Jahren Gefängnis.

Das Mittlere Volksgericht behält das Urteil trotz Einspruch des Anwaltes bei

Frau Liu legte am 5. Januar beim Mittleren Volksgericht Daqing Berufung ein. Ihre Familie engagierte zwei Menschenrechtsanwälte, die sie bei diesem zweiten Verfahren verteidigen sollten.

Als die Anwälte am 12. Januar das Gericht aufsuchten, behauptete Richter Zhao Peng, dass das Gericht seine Entscheidung in dem Fall durch ein kollegiales Forum bereits getroffen habe. Es gäbe keinerlei Bedarf mehr für eine Beteiligung eines Anwaltes.

Die Anwälte bestanden darauf, die Verteidigung weiter zu führen, weil die Entscheidung der Öffentlichkeit noch nicht verkündet worden sei. Aufgrund ihrer Beharrlichkeit erlaubte ihnen Richter Zhao widerwillig, den Fall zu überprüfen und akzeptierte ihren Antrag auf eine öffentliche Anhörung. Er forderte, die Meinung der Verteidigung im Vorfeld zu erfahren, doch die Anwälte lehnten das ab, weil sie ihr Plädoyer für die Anhörung vorbehalten wollten.

Am 17. Januar wurden die Anwälte offiziell über die Entscheidung des Gerichtes informiert. Das Gericht hatte entschieden, das bestehende Urteil beizubehalten, ohne eine Anhörung abzuhalten oder die Meinung der Verteidigung gehört zu haben.

Die Anwälte weigerten sich, die Entscheidung zu akzeptieren, denn diese Handlung des höheren Gerichts stellt eine schwere Missachtung des Rechtsverfahrens dar. Wenn das höhere Gericht einen Appell einer prozessführenden Partei gegen ein Urteil im Verfahren der ersten Instanz erhält, muss es laut Gesetz entweder eine öffentliche Anhörung abhalten oder einen Anwalt konsultieren.

So gingen sie am 28. Januar erneut zum Gericht und beschwerten sich, dass der Gerichtsbeschluss gegen das Rechtsverfahren verstoße. Richter Zhao erklärte ihnen jedoch, dass die Entscheidung des höheren Gerichts rechtskräftig sei.

Die Anwälte beschwerten sich am selben Nachmittag bei der örtlichen Staatsanwaltschaft, doch sie stießen auf Beschimpfungen durch die Mitarbeiter, die sich weigerten, die Beschwerde entgegen zu nehmen, und auf anschließende Drohungen durch die Polizei.