Anwalt: „Die Beweise waren gefälscht, um meine Mandantin hereinzulegen“

(Minghui.org) Frau Zhou Yafang, Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Lingyuan, Provinz Liaoning wurde am 16. Juni 2015 rechtswidrig vor Gericht gestellt. Die Verhandlung fand im Gericht der Stadt Lingyuan, in Chaoyang statt. Sie wurde nach einer Stunde beendet, – ohne Urteilsspruch.

Frau Zhous Anwalt plädierte auf nicht schuldig. Er wies darauf hin, dass alle präsentierten Beweise nach dem Gesetz nicht vertretbar seien und dass es die Polizisten und die Staatsanwaltschaft gewesen seien, die gegen das Gesetz verstoßen und den Gesetzesvollzug unterminiert hätten.

Nach Aussage des Anwalts von Frau Zhou, sind die vier Anschuldigungen, die gegen sie erhoben wurden in der Tat Rechte, die die chinesische Verfassung ihren Bürgern gewährt. Nachfolgend die Anschuldigungen und Widerlegungen ihres Anwalts.

Anklagepunkt 1: Die Angeklagte habe Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong verteilt.

Anwalt: Die Polizei habe keinerlei Materialien dieser Art bei Frau Zhou gefunden. Deshalb gebe es keine Beweise, dass Frau Zhou solche Materialien besitze oder an wen sie diese verteilt habe.

Anklagepunkt 2: Sie sei im Besitz von Falun Gong Büchern und Informationsmaterialien, wie DVDs.

Anwalt: Frau Zhou ist Falun Gong-Praktizierende, also lese sie jeden Tag Bücher von Falun Gong. Deshalb sei es notwendig, dass sie Falun Gong Bücher und DVDs besitze. Artikel 36 der chinesischen Verfassung gewähre chinesischen Bürgern das Recht auf Religionsfreiheit.

Anklagepunkt 3: Sie habe SMS-Nachrichten über Falun Gong verschickt.

Anwalt: Nach Aussage des Staatsanwaltes habe Frau Zhou SMS-Nachrichten über Falun Gong nur zu vier Personen geschickt und das nicht zur gleichen Zeit. Die Beschreibung der Beweise sei falsch dargestellt worden, um die Angeklagte hereinzulegen.

Anklagepunkt 4: Sie habe Menschen angerufen, um mit ihnen über Falun Gong zu sprechen.

Anwalt: Nach den Anrufdaten des Mobiltelefons habe Frau Zhou nur 11 Anrufe getätigt, was weit weniger sei, als die Anzahl, die von der Polizei angegeben worden sei. Dies seien auch gefälschte Beweise.

Im Gerichtssaal lauschten alle aufmerksam den Aussagen des Anwalts. Der erklärte, dass nach der Verfassung chinesische Bürger das Recht auf Religionsfreiheit, Redefreiheit und Versammlungsfreiheit haben. Er sagte, dass der Rechtsgrundsatz der sei, dass eine Tat kein Verbrechen ist, es sei denn das Gesetz besage, es sei eins. Daher verstoße das Praktizieren und Verbreiten von Falun Gong nicht gegen das Gesetz und Frau Zhou solle sofort freigelassen werden.

Der Richter versuchte die Erklärungen des Rechtsanwalts zu unterbrechen, doch ohne Erfolg. Der Anwalt brachte den Richter mit den Worten, dass er gegen das Gesetz verstoße, wenn er ihn unterbreche, zum Schweigen.

Frau Zhou war am 14. November 2014 von Beamten der Polizeiwache Beilu verhaftet worden. Sie ist seit ungefähr sechs Monaten im Untersuchungsgefängnis Chaoyang in Haft.