"Chinese Times" verliert Fall wegen fehlerhafter und unfairer Berichterstattung über Falun Gong

(Minghui.org) Nach einer dreimonatigen Untersuchung und Diskussion entschied der neuseeländische Presserat am 21. November 2015, dass Chinese Times in einem Bericht über Falun Gong im Juli 2015 gegen die Prinzipien Präzision, Angemessenheit und Ausgewogenheit verstoßen hat. Am 19. Dezember, fast einen Monat nach dem Entscheid, veröffentlichte Chinese Times die vollständige Entscheidung des Rates auf Chinesisch auf der Seite C2 der Zeitung.

Hintergrund

Etwa 40 pro-kommunistische Chinesen, die von den Vereinigten Chinesenverbänden Neuseelands organisiert worden waren, hatten am 16. Juli 2015 vor dem chinesischen Konsulat in Auckland Falun Gong-Praktizierende schikaniert und beleidigt.

Chinese Times hatte dazu einen Artikel mit folgender Überschrift veröffentlicht: „Falun Gong-Praktizierende versammeln sich regelmäßig vor dem Konsulat“. Der Untertitel lautete: „Chinesische Gemeindegruppen tun sich zusammen, um gegen sie zu protestieren“. Der Bericht wurde am Samstag, den 18. Juli 2015, auf  Seite B4 von Chinese Times veröffentlicht.

Der Artikel berichtete über einen Protest von Falun Gong-Praktizierenden vor dem chinesischen Konsulat und einer Gruppe von Personen, die versucht hatten, sie zum Weggehen zu bewegen.

Dieser Artikel wurde jedoch zusammen mit einer längeren „gemeinsamen Erklärung“ von fünf chinesischen Gemeindegruppen aus Neuseeland veröffentlicht. Darin bezeichnete man Falun Gong als „Kult“, der „die chinesische Regierung verleumdet“, „den Ruf des chinesischen Volkes zerstört“ und „die Gehwege blockiert“. Es hieß, dass sich die Gruppen beim Auckland-Rat beschwert hätten, weil Falun Gong „den Gehweg vor dem Eingang des Generalkonsulats langzeitig besetzt“ habe.

Die Falun Gong-Praktizierenden nahmen wegen der unrichtigen Berichterstattung Kontakt mit der Zeitung auf und trafen sich am 23. Juli mit dem Herausgeber von Chinese Times. Der Redakteur erklärte ihnen, dass die Zeitung die Sichtweise von Falun Gong zu dieser Geschichte nicht abdrucken werde, da der Inhalt vom chinesischen Konsulat bestätigt werden müsse und eine solche Zustimmung nicht zu erwarten sei. Die Zeitung verweigerte weitere Kommunikation.

Daraufhin ließ sich der Falun Dafa-Verein durch Kerryn Webster von der Anwaltskanzlei Wilson Harle in Auckland vertreten und reichte eine Anzeige beim neuseeländischen Presserat ein.

Entscheidung des neuseeländischen Presserats

Der Presserat kam zu dem Schluss, dass der Artikel in der Chinese Times das Prinzip 1: Präzision, Angemessenheit und Ausgewogenheit verletzt habe. „Der Bericht versagt bezüglich der Verpflichtung, eine richtige und ausgewogene Nachricht darzustellen. Er lässt die Protestierenden zu Wort kommen und beschreibt sogar das Wetter, stellt jedoch kein Gleichgewicht mit den Sichtweisen von Falun Gong-Mitgliedern her. Er verallgemeinert, indem er behauptet, dass die Protestierenden für die chinesische Gemeinde als Ganzes sprechen würden, wo wir von einer Meinungsverschiedenheit ausgehen können.

Die Ansicht der Redaktion, dass die Handlungsweisen der Praktizierenden gefühlsgeladen waren und weder sachdienlich noch Neuigkeiten waren, entschuldigt nicht die Berichterstattung ohne Ausgewogenheit zu diesem Ereignis. Es ist unfair, die Praktizierenden zu kritisieren, ohne ihnen das Recht einzuräumen, entweder in diesem Artikel oder in einem Folgebericht oder Leserbrief an die Redaktion zu antworten. Dadurch ist es der Chinese Times auch nicht gelungen, die Richtigkeit des Artikels sicherzustellen. In dem Artikel wird behauptet, dass der ‚Protest durchwegs friedlich und vernünftig‘ war, doch Falun Gong sagt, dass die Polizei gerufen wurde und die Protestierenden aufgefordert wurden zu gehen. Der Herausgeber äußert sich dazu nicht, daher können wir uns nur an die Versionen der Praktizierenden zu diesen Vorfällen halten. Die Beschwerde gegen Prinzip 1 wird aufrechterhalten.“

Obwohl die Chinese Times behauptete, dass die gemeinsame Erklärung eine Anzeige gewesen sei, entschied der Rat: „Die gemeinsame Erklärung ist eine Anzeige und entzieht sich daher unserem Auftrag, über deren Inhalt zu entscheiden. Die Beschwerde gegen Prinzip 4 wird nicht aufrechterhalten. Der Rat ist jedoch besorgt, weil sie nicht klar als Anzeige gekennzeichnet wurde, sondern eher als Teil des Artikels wirkte. Der Herausgeber ist für den gesamten Inhalt der Zeitung verantwortlich und er hat die Verpflichtung, den Lesern deutlich zu machen, was eine bezahlte Anzeige und was Journalismus ist. Die Chinese Times ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.“

Herr Fang, der Vorsitzende des Falun Dafa-Vereins von Neuseeland, äußerte dazu: „Der Kontrast zwischen dem Aufrichtigen und Unaufrichtigen ist offensichtlich. Die Verfolgung von Falun Gong in China durch die Gruppierung um Jiang ist rechtswidrig. Die Falun Gong-Praktizierenden in China wurden und werden brutal verfolgt. Das ist unbestritten. Ausländische Falun Gong-Praktizierende haben in den vergangenen 16 Jahren friedliche Proteste vor chinesischen Botschaften und Konsulaten veranstaltet. Die Ortsregierungen und die Öffentlichkeit verstehen das völlig und unterstützen sie. Diese Art von Protest und Aufklärung über die wahren Zusammenhänge wird bis zum Ende der Verfolgung weitergehen. Die Organisatoren und Teilnehmer an diesem sogenannten Protest wurden von der verleumderischen Propaganda der KPCh beeinflusst. Ich hoffe, dass sie das so bald wie möglich erkennen und auf der Seite der Gerechtigkeit stehen und nie irgendetwas machen, was sie in Bezug auf ihre eigene Zukunft bereuen könnten.“

Der neuseeländische Presserat hat eine herausragende Entscheidung getroffen 

Kerry Gore, ein namhafter neuseeländischer Anwalt, sagte, dass der neuseeländische Presserat eine herausragende Entscheidung getroffen habe. Die Chinese Times habe gegen die Prinzipien Präzision, Angemessenheit und Ausgewogenheit verstoßen, die grundlegend für die Medienberichterstattung sind.Er sei der Meinung, dass die Chinese Times bei den Lesern an Glaubwürdigkeit verlieren werde. Abgesehen davon habe sie versäumt, dem öffentlichen Interesse zu dienen. Die Entscheidung des Presserates sei seiner Meinung nach „eine gute rechtliche Lektion“ für alle chinesischen Medien gewesen, die Prinzipien der Nachrichtenübermittlung zu respektieren.

Anhang: Englischsprachiges Original und chinesische Übersetzung der Entscheidung des neuseeländischen Presserats über die Anzeige des Falun Dafa-Vereins von Neuseeland gegen Chinese Timeshttp://pkg2.minghui.org/mh/2015/12/31/NZ-Press-Council-Decision.pdf