70-Jährige zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Chinas Ex-Parteichef angezeigt hat

(Minghui.org) Eine 70-jährige Einwohnerin der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning ist zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und mit einem Bußgeld in Höhe von 20.000 Yuan (ca. 2.672 EUR) [1] belegt worden, weil sie Jiang Zemin angezeigt hat. Der chinesische Ex-Parteichef hat 1999 die Verfolgung von Falun Gong in die Wege geleitet.

Lou A‘mei war jahrzehntelang bettlägerig. Als sie anfing, Falun Gong zu praktizieren, konnte sie sich wieder bewegen und erlangte so ihr Leben zurück. Falun Gong ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, der auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht beruht.

Vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Erfahrungen mit Falun Gong hatte Lou A‘mei keinerlei Scheu, den Menschen zu sagen, dass die Verfolgung von Falun Gong falsch ist. Sie forderte im vergangenen Jahr, wie viele andere Falun Gong-Praktizierende auch, in Form einer Strafanzeige Gerechtigkeit, indem sie Chinas Ex-Parteichef Jiang Zemin anzeigte. Er hatte die Verfolgung befohlen und durchgesetzt. Wegen dieser Strafanzeige wurde  Lou A‘mei verhaftet.

Als Polizisten am 3. November 2015 ihre Tür aufbrachen und in die Wohnung eindrangen, war Lou A‘mei zu Hause. Die Polizisten beschlagnahmten zwei Computer, einen Drucker, Kalender mit Informationen über Falun Gong, Kopierpapier, Druckerpatronen, ein Mobiltelefon, 2.900 Yuan Bargeld (ca. 387 EUR) [1], eine Mappe mit ihrem Ausweis und Bankbelegen sowie Schmuck. Während der einstündigen Durchsuchung hielten sie Lou A‘mei auf dem Bett fest.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shenhe gab Lou A‘meis Fall zwei Mal an die lokale Polizeibehörde zurück; das erste Mal am 27. Januar und dann noch einmal am 26. Februar 2016. Die endgültige Fassung der Akte reichte die Polizei am 25. Mai ein.

Am 18. August wurde Lou A‘mei dann wegen „Verleumdung und Einreichung einer wertlosen Anzeige“ angeklagt und vor Gericht gestellt. Ihr Anwalt brachte vor, dass es kein chinesisches Gesetz gebe, dass das Praktizieren von Falun Gong als Straftat bezeichne. Lou hätte nie dafür verfolgt werden dürfen, dass sie Jiang Zemin seiner gerechten Strafe zuführen wollte. Darüber hinaus seien die beschlagnahmten Gegenstände nichts als Fakten in Bezug auf Jiangs Verfolgung gegen Falun Gong. Daher seien alle Anschuldigungen gegen Lou A‘mei unbegründet, so der Anwalt.

Der Richter verurteilte Lou A‘mei trotz all dieser Argumente am 30. August. Derzeit befindet sie sich im Untersuchungsgefängnis von Shenyang. Es ist unklar, wann sie dem Gefängnis überstellt wird.

Hintergrund

Der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, initiierte im Jahr 1999 im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong. Trotz Widerspruchs der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung durchzuführen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind für den Beginn und die Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die KPCh am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das sogenannte Büro 610. Es setzt die Verfolgungspolitik um und agiert dabei außerhalb der chinesischen Gesetze. Mit dem Aufruf „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies Jiang Zemin seine Handlanger an, bei der Verfolgung vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das ehemalige Staatsoberhaupt an.


[1] Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas umgerechnet etwa 300 EUR.