(Minghui.org) Vor kurzem wurden drei weitere Chinesen zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie sich nicht den Forderungen der Behörden beugten, Falun Gong aufzugeben. Diese spirituelle Meditationsschule wird in China vom kommunistischen Regime verfolgt.
Hou Jialing (w) aus dem Landkreis Qi, Provinz Henan, wurde am 27. April 2016 verhaftet und am 27. Juli vor Gericht gestellt. Die 68-Jährige erhielt am 21. Oktober die Mitteilung, dass sie zu fünf Jahren Gefängnishaft verurteilt wurde. Fünf Tage später legte sie Berufung ein.
Zhen Hongmei (w) aus der Stadt Weifang, Provinz Shandong, wurde am 14. Mai 2016 verhaftet und am 20. September vor Gericht gestellt. Am 28. Oktober wurde sie zu drei Jahren Gefängnishaft verurteilt. Auch sie legte Berufung ein.
Guimin (w), 61, wurde am 6. September 2015 verhaftet, jedoch erst am 30. März 2016 vor Gericht gestellt. Die Rechtsanwälte legten Widerspruch ein, da die Vorinstanz gegen das Rechtsverfahren verstoßen haben. Daraufhin ordnete das obere Volksgericht am 16. Mai eine neue Verhandlung an. Die Praktizierende aus dem Landkreis Yi, Provinz Hebei, wurde am 4. November zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die Anwälte dieser drei Praktizierenden machten geltend, dass in China kein Gesetz existiere, das Falun Gong zum Verbrechen erkläre. Die Praktizierenden würden lediglich ihr Recht auf Glaubens- und Redefreiheit ausüben, das von der Verfassung geschützt sei.
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