Paradox: Das Praktizieren von Falun Gong ist nicht rechtswidrig, dafür das Verteilen von Informationsmaterial

(Minghui.org) Die Verfolgung von Falun Gong dauert in China seit 17 Jahren an. Dass sie keine Rechtsgrundlage hat, wissen viele Menschen, auch die Staatsanwälte und Richter.

Die Falun Gong-Praktizierende Zhen Hongmei aus der Stadt Shouguang in der Provinz Shandong stand am 20. September 2016 vor Gericht. Ihr Anwalt plädierte in ihrem Namen auf nicht schuldig. Der Staatsanwalt bestätigte, dass das Praktizieren von Falun Gong  nicht rechtswidrig sei. Dann führte er jedoch an, dass das Verteilen von Informationsmaterial über Falun Gong in der Öffentlichkeit nicht erlaubt sei. 

Zhen blieb daher inhaftiert.

Staatsanwalt: „Das Praktizieren von Falun Gong ist nicht rechtswidrig”

Zhen verteidigte ihre Unschuld vor Gericht. Sie sagte, dass das Praktizieren von Falun Gong niemanden schaden würde und kein Gesetz in China erkläre es für rechtswidrig. Sie bestand darauf, das Recht zu haben, an Falun Gong zu glauben und dass das Verteilen von Informationsmaterial auch nicht gegen das Gesetz sei.

Zhens Anwalt forderte die Entfernung der Handschellen seiner Klientin und dass es ihr erlaubt werde, die Gefängnisuniform auszuziehen. Das Gericht stimmte der Forderung zu.

Die Verteidigung wurde vom Richter oder vom Staatsanwalt kaum unterbrochen.

Der Anwalt stellte die Frage, warum so viele Menschen trotz der 17 Jahre andauernden Verfolgung immer noch Falun Gong praktizieren würden. Es sei nicht falsch, ein guter Mensch zu sein und den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu folgen.

Er erklärte, dass die Praktizierenden regelmäßig das Risiko eingehen, verhaftet zu werden, um der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass die Verfolgung von Falun Gong falsch sei. Sie würden weder Gewalt anwenden noch in ein Extrem gehen. Er fragte den Richter und den Staatsanwalt, ob sie viele Kriminalfälle verhandeln würden und wenn, warum keine der Straftaten von Praktizierenden begangen worden seien.

Falun Gong lehre die Menschen gut zu sein, daher sei es ein Vorteil für die Gesellschaft, ergänzte er. Auch der derzeitige chinesische Präsident, Xi Jinpinig, sage: Menschen haben einen Glauben und die Nation eine Hoffnung. Falun Gong zu verfolgen sei falsch und entbehre jeglicher Rechtsgrundlage. Wir sollten die Praktizierenden respektieren. Der Anwalt forderte Zhens Freilassung.

Zum Schluss bestätigte der Staatsanwalt, dass das Praktizieren von Falun Gong nicht rechtswidrig sie. Es sei gut, es zu Hause zu praktizieren, doch das Verteilen von Informationsmaterial über Falun Gong sei nicht erlaubt. Er schlug vor, dass das Gericht damit nachsichtig umgehen solle.

Die Verhandlung wurde ohne Urteilsverkündung vertagt.

Polizei: „Für Falun Gong-Praktizierende gelten keine Gesetze”

Zhen und drei andere Praktizierende waren am 14. Mai 2015 aufs Land gefahren, um über die wahren Umstände von Falun Gong zu informieren. Sie wurde angezeigt und von Beamten der Polizeiwache Shuangcheng verhaftet. Man legte ihr Handschellen an und folterte sie auf dem Eisenstuhl. Ihre Wohnung wurde durchsucht.

Vier Tage war sie in der Polizeiwache Shuangcheng eingesperrt. Als Zhens Familienangehörige nach ihr fragten, erklärte ihnen Guo Hongtang, der Leiter der Staatssicherheitsabteilung: „Für Falun Gong-Praktizierende gelten keine Gesetze.“

Später wurde Zhen in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Weifang gebracht. Dort blieb sie fünf Monate lang eingesperrt. Da ihr Mann außerhalb der Stadt arbeitet, ist ihr Kind unbeaufsichtigt.