Provinz Henan: Falun Gong-Praktizierende verteidigt sich standhaft vor Gericht

(Minghui.org) Hou Jialing stand am 27. Juli 2016 in der Provinz Henan vor dem Bezirksgericht Qi. Man stellte sie nach §300 des chinesischen Strafgesetzbuches unter die Anklage „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“. Dieser Paragraph wird häufig verwendet, um Praktizierende im Zuge der Verfolgung von Falun Gong zu inhaftieren.

Ihr Anwalt plädierte in ihrem Namen auf nicht schuldig und wies darauf hin, dass die Verfolgung von Falun Gong keine Rechtsgrundlage besitze.

Hou bekräftigte: „Es ist eine gute Sache, mit den Menschen über die Verfolgung von Falun Gong zu sprechen. Als chinesische Bürgerin übe ich mein Grundrecht aus, Strafanzeige gegen den Ex-Staatschef Jiang Zemin für die Initiierung der Verfolgung zu erstatten. Ich möchte damit die Würde des Gesetzes und die Gerechtigkeit aufrechterhalten. Mit dem Praktizieren von Falun Gong habe ich kein Gesetz gebrochen.“

Hou war am 27. April 2016 von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Qi verhaftet worden. Die Polizei durchsuchte zwei Mal ihre Wohnung und beschlagnahmte einen Drucker, zwei Computer und 1.000 Yuan in bar. Noch am selben Abend brachte man sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Kaifeng. Am 11. Mai bestätigte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Qi ihre Festnahme.