Anklage besitzt keine rechtliche Grundlage

(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Du Xinggui stand am 10. November 2016 vor dem Bezirksgericht Shuncheng in der Stadt Fushun. Du plädierte auf nicht schuldig und verteidigte sich selbst. Das Gericht kam zu keinem Urteil.

Du Xinggui war am 20. Juni 2016 von Beamten der Polizeiwache Gebu verhaftet worden. Jemand hatte ihn angezeigt, weil er mit seinen Mitmenschen über Falun Gong gesprochen hatte. Die Polizisten brachten ihn in das Untersuchungsgefängnis Fushun. Weil er die körperlichen Voraussetzungen nicht erfüllte, wollte ihn das Gefängnis nicht aufnehmen.

Dennoch übermittelte die Polizei seinen Fall an die Staatsanwaltschaft. Diese informierte ihn am 1. September, dass sie Anklage gegen ihn erheben werde. Du beschloss sich selbst zu verteidigen und führte vor der Verhandlung etliche Recherchen durch.

Er erklärte dem Gericht, dass Redefreiheit von der Verfassung geschützt und dass das Ausgeben von Informationsmaterialien über Falun Gong kein Verbrechen ist.

Seit das kommunistische Regime im Juli 1999 begann, Falun Gong zu verfolgen, wurde Du sieben Mal verhaftet.