Shenyang, Provinz Liaoning: Ungereimtheiten im Verfahren gegen einen Falun Gong-Praktizierenden
(Minghui.org) Liu Jiaze stand am 9. November 2016 zum zweiten Mal vor Gericht. Die Anklage lautete: Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren (§ 300 des chinesischen Strafgesetzbuches). Dieser Paragraph wird vom kommunistischen Regime sehr häufig verwendet, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und zu inhaftieren.
Liu, ein Falun Gong-Praktizierender aus der Stadt Shenyang in der Provinz Liaoning, war am 3. November 2015 verhaftet worden, weil er Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet hatte. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Haft. Sein Gewicht ist in dieser Zeit von 95 Kilogramm auf 65 gesunken.
Die erste Anhörung vor dem Bezirksgericht Shenhe fand am 28. November 2016 statt. Als Beweismittel für die Anklage waren seine Strafanzeige und 396 Kalenderblätter mit Informationen über Falun Gong angegeben, die die Polizei in seiner Wohnung beschlagnahmt hatte.
Lius Anwälte hinterfragten die protokollierte Anzahl (396) der Kalenderblätter. Bei der Beschreibung dieses Beweismittels war nicht ersichtlich, ob jedes Blatt einen Kalender darstellte oder ob die Kalender nur noch nicht zu 12-seitigen Monatskalendern zusammengeheftet waren und es sich eigentlich um 33 Kalender handelte. Der Staatsanwalt vertrat die Auffassung, dass jedes Blatt als ein Kalender zähle. Lius Anwälte waren sich nicht sicher, ob diese Unklarheit mit der Absicht formuliert wurde, die Anzahl der Kalender größer erscheinen zu lassen.
Um Klarheit über die tatsächliche Anzahl von Kalendern zu bekommen, forderten die Anwälte den Staatsanwalt auf, bei der nächsten Anhörung das Video abzuspielen, das bei der Durchsuchung der Wohnung ihres Klienten gemacht worden war. Der Staatsanwalt stimmte dem zu.
Doch bei der zweiten Anhörung ließ dieser nicht das Video der Durchsuchung vorführen, sondern ein Video, in dem Liu von Polizisten auf der Polizeiwache verhört wurde.
Darin erklärte Liu den Beamten, dass er früher an Rücken-, Knie- und Beinproblemen gelitten habe, die keine Behandlung habe heilen können. Als er 1998 begonnen habe, Falun Gong zu praktizieren, seien alle diese Leiden verschwunden. Kurz danach habe Jiang Zemin Falun Gong verboten. Viele Praktizierende, so wie er selbst, seien seither auf verschiedene Weise verfolgt worden.
Bevor das Video zu Ende war, wies der Richter den Gerichtsdiener an, es zu unterbrechen.
Dong Qianyong, Lius zweiter Anwalt, erklärte, dass weder die Kalenderseiten mit Informationen über Falun Gong noch die Strafanzeige gegen Jiang Zemin den „Gesetzesvollzug unterminieren“ würden. Außerdem gebe es kein Gesetz, das Falun Gong kriminalisiere. Es sei Jiang Zemin gewesen, der die Verfolgung angeordnet habe und es sei Jiang Zemin, der das Gesetz verletzt habe, nicht sein Klient. Die Anklage gegen seinen Klienten sei deshalb nicht rechtsgültig.
Der Richter hörte aufmerksam zu und unterbrach den Anwalt nicht. Der Prozess endete ohne eine Urteilsverkündung.
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