Chinas Justiz will der Verfolgungspolitik nicht mehr blind folgen – Praktizierende werden ohne Anklage freigelassen

(Minghui.org) Minghui.org hat vor kurzem über eine Reihe von Fällen berichtet, in denen es chinesische Staatsanwälte, Gerichte und Polizeibehörden abgelehnt haben, gegen verhaftete Falun Gong-Praktizierende Anklage zu erheben. Das zeigt den Umstand, dass juristische Körper und Personen in China immer mehr die Propaganda des Regimes durchschauen und Falun Gong so verstehen, wie es ist – ein traditioneller spiritueller Kultivierungsweg auf der Grundlage von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht.

Der standhafte Widerstand der Praktizierenden gegen die Verfolgung und ihre geduldigen Erklärungen über die Vorteile von Falun Gong haben viele im Justiz- und im Strafvollzugswesen erkennen lassen, dass die Verfolgung von Falun Gong rechtswidrig ist. Manch einer von ihnen hat nun begonnen, den blinden Gehorsam zur brutalen Verfolgungspolitik zu hinterfragen und den verfolgten Praktizierenden zu helfen.

Die folgenden Fälle spiegeln diesen steigenden Trend wider. Sie geben Hoffnung, dass die seit 17 Jahren andauernde Verfolgung bald beendet sein wird.

Das Gericht Shanxi verweigert die Anklage, Polizei lässt Praktizierende frei

Li Mailing, Bürgerin der Stadt Houma in der Provinz Shanxi, wurde am 25. September 2015 verhaftet, als sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilte. Die lokale Staatsanwaltschaft stellte am 30. Oktober einen offiziellen Haftbefehl aus und überreichte ihre Akte an das örtliche Gericht.

Das Gericht jedoch verweigerte die Anklage von Li. Die örtliche Justizbehörde hatte auch kein Interesse, sich daran zu beteiligen, als die Staatsanwaltschaft nach ihrer Meinung fragte. Dadurch hatte die Polizei keine andere Wahl als eine rückwirkende sechsmonatige Haft zu erlassen und Li am 25. März 2016 freizulassen.

Hebei: Praktizierender ohne Anklage freigelassen

Yang Jianping aus Zhangjiakou in der Provinz Hebei wurde am 21. Oktober 2015 verhaftetet, als er mit anderen über die Verfolgung von Falun Gong sprach. Die Polizei beschlagnahmte sein Auto und über 600 Kopien an Informationsmaterial über Falun Gong. Yang wurde im Anschluss an seine Verhaftung in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Wanquan gebracht.

Fünf Monate lang kämpften Yangs Familie, Unterstützer und sein Anwalt beständig um seine Freilassung. In dieser Zeit reichte die Staatsanwaltschaft den Fall zwei Mal an die Polizei zurück und forderte weitere Beweise.

Die Polizei schaffte es nicht, Beweise vorzulegen, die zeigen, dass Yang anderen oder der Gesellschaft insgesamt Schaden zugefügt hat. So wurde er am 30. März 2016 nach fünf Monaten Haft freigelassen.

„Ich freue mich, dass die Staatsanwälte ihrem Gewissen gefolgt sind, anstatt blind der landesweiten Verfolgungspolitik zu folgen“, so Yangs Anwalt nach dessen Freilassung.

Liaoning: Staatsanwälte weigern sich, Anklage zu erheben

Liu Yamin und Sun Hongbing aus dem Bezirk Changtu in der Provinz Liaoning wurden am 28. Juni 2016 verhaftet und ihre Akten am 2. August an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Noch am selben Tag sprachen örtliche Praktizierende mit den Staatsanwälten und erklärten, was Falun Gong ist und warum die Verfolgung falsch ist.

Die Staatsanwälte beschlossen, keine Anklage zu erheben und informierten die örtliche Polizeibehörde.

Beide Praktizierende wurden am 3. August freigelassen.

Jiangsu: Staatsanwälte bewilligen die Verhaftung nicht

Gu Rongfeng, 53, Bewohner der Stadt Suzhou in der Provinz Jiangsu, wurde am 3. September 2016 verhaftet, als er in der Stadt Jiangyin mit anderen über Falun Gong und die ungerechte Verfolgung sprach.

Am 5. September betraten Polizisten seine Wohnung und durchsuchten sie. Sie erklärten seiner Frau, dass er zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt werden würde.

Während seiner Haft in der Polizeiwache weigerte sich Gu, seinen Glauben aufzugeben und sprach mit den Beamten über Falun Gong. Seine Familie engagierte einen Anwalt, der ihn am 18. September traf. Am nächsten Morgen gingen der Anwalt und seine Familie zur Polizeiwache und fanden heraus, dass Gus Verhaftung mangels Beweisen nicht bewilligt worden war.

Bezirk Yanqing, Peking: Staatsanwaltschaft beschließt, Praktizierende nicht anzuklagen

Qin Shourong wohnt im Bezirk Yanqing in Peking. Sie wurde am 26. November 2015 verhaftet. Qins Akte wurde zwei Mal mangels Beweisen von der Staatsanwaltschaft an die Polizei zurückgegeben.

Obwohl die Polizei zusätzliche „Beweise“ gegen Qin vorbrachte, wies die Staatsanwaltschaft den Fall ab mit der Begründung, dass die Beweise nicht belegen würden, dass Qin etwas Gesetzwidriges getan habe.

Qin bekam zwei Dokumente ausgehändigt, eines mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, sie nicht anzuklagen, und das andere mit der Bestätigung, dass ihr Status „Haftaussetzung auf Kaution“ aufgekündigt wurde und sie völlig frei sei.

Im ersten Dokument stand: „Basierend auf der persönlichen Ermittlung desStaatsanwalts.und der polizeilichen Ermittlungen übersteigt die Menge des [Informations]material mit identischem Format und Inhalt nicht die erlaubte Menge zur persönlichen Nutzung. Dass die Polizei in Yangqing die Person deshalb beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben, entbehrt jeglichen sachlichen Halt und ausreichender Beweise. Deshalb reichen sie nicht aus, um Anklage zu erheben. Entsprechend Absatz 4 Par. 171 des Strafgesetzes der Volksrepublik China hat die Staatsanwaltschaft beschlossen, keine Anklage gegen Qin Shourong zu erheben.“

Liaoning: Praktizierende ohne Anklage freigelassen

Liu Wei, Lehrerin im Bezirk Suizhong in der Provinz Liaoning, wurde am 2. November 2016 verhaftet. Sieben Tage später schickte die Polizeibehörde ihre Akte an die örtliche Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt befand die Beweise für Lius Verhaftung unzureichend und sie wurde noch am selben Tag freigelassen.

Staatsanwalt findet keinen Beweis gegen Praktizierende

Qu Shurong, Bürgerin der Stadt Qiqihar, stand am 9. Oktober unter der Anklage „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ vor Gericht. Dieser Paragraph (300) wird vom Kommunistischen Regime Chinas in seiner Kampagne, den Kultivierungsweg auszulöschen, oft benutzt, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Longsha gab Qus Fall mangels Beweisen vier Mal an die Polizeiwache Wulong zurück, erst dann kam es zur Verhandlung.

Qus Anwalt argumentierte, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiere und dass sie niemals für die Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit angeklagt hätte werden sollen.

Der Vorsitzende Richter bewilligte den Antrag des Anwalts, den Beweis der Staatsanwaltschaft nicht zuzulassen, weil er rechtswidrig beschafft worden und damit unzulässig sei. Der Richter vertagte die Verhandlung ohne Urteilsverkündung.

Staatsanwalt Du Yanhong sagte zu Qus Familie: „Ihre Anwälte haben eine sehr aufrichtige und kraftvolle Verteidigung geführt. Der Fall ist richtungsweisend. Wir sollten die Urteile von Falun Gong-Praktizierenden in Zukunft überdenken. Langes Strafmaß sollte vermieden werden.“

Du gab Qus Fall zurück an die Polizeibehörde und betonte, dass sie freigelassen werden sollte.