Wegen Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef wird eine Praktizierende zu drei Jahren Gefängnis verurteilt
(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Zheng Wei, 52, wurde vom Bezirksgericht Laobian in der Stadt Yingkou zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Grund: ihre Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin, der die Verfolgung von Falun Gong befohlen hat.
Laut chinesischem Strafrecht muss der betroffenen Partei und dem Anwalt sofort nach Urteilsverkündung die richterliche Entscheidung schriftlich zugestellt werden. Weis Familie und ihr Anwalt wurden jedoch nicht verständigt.
Erst nach einiger Zeit erfuhr Zhengs Familie von der Verurteilung am 21. Dezember 2016. Die Frist für eine Berufung war zu dem Zeitpunkt bereits abgelaufen.
Die Richterin meinte, dass sie nicht verpflichtet sei, dem Anwalt den Urteilsspruch zu übermitteln.
Die Verhandlung von Zheng hatte am 19. Oktober 2016 im Untersuchungsgefängnis Yingkou stattgefunden. Ihr Anwalt hatte auf nicht schuldig plädiert.
Wohnungsdurchsuchung während ihrer Abwesenheit
Am 20. Oktober 2015 waren Beamte der Polizeibehörde des Bezirks Laobian und von der Polizeiwache Lunan in Zhengs Wohnung eingebrochen und hatten sie durchsucht. Als Rechtfertigung hatten sie die Strafanzeige gegen Jiang Zemin angegeben. Die Beamten hatten Falun Gong-Bücher, zwei Drucker, zwei Computer, Informationsmaterial über Falun Gong und andere persönliche Dinge mitgenommen.
Zheng war damals nicht zuhause gewesen. Um eine weitere Verfolgung zu vermeiden, sah sie sich danach gezwungen, ihrer Wohnung fernzubleiben. Am 11. Februar 2016 wurde sie jedoch erneut festgenommen.
Aufgrund mangelnder Beweise gab die Staatsanwaltschaft des Bezirks Laobian Zhengs Fall mehrmals zur Polizeibehörde zurück. Diese reichte ihn am 15. August abermals bei der Staatsanwaltschaft ein.
Zheng wird im Untersuchungsgefängnis der Stadt Yingkou festgehalten.
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