Festgenommen und verurteilt, weil er im Internet auf der Minghui-Website surfte
(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Luo Jingshan ist am 28. Januar 2016 in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hat jetzt gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt.
Am 11. August 2015 waren drei Mitglieder des Einwohnerkomitees zu Herrn Luos Wohnung gekommen. Sie entdeckten, dass Herr Luo gerade auf der Minghui-Website war. Minghui berichtet regelmäßig über die Verfolgung der spirituellen Disziplin Falun Gong durch das kommunistische Regime Chinas.
Sie meldeten Herrn Luo der Polizei, die daraufhin in Luos Wohnung einbrach und sie durchsuchte. Die Beamten, Polizisten des Polizeiamtes der Farm Yunshan, beschlagnahmten einen Laptop, einen Drucker und Bücher sowie Informationsmaterialien über Falun Gong.
Herr Luo wurde in eine Haftanstalt gebracht, seine Festnahme einen Monat später (am 18. September) genehmigt.
Während seiner Gerichtsverhandlung am 14. Januar 2016 plädierte Luos Anwalt in seinem Namen auf nicht schuldig und argumentierte, dass die chinesische Verfassung Glaubensfreiheit garantiere.
Während des Plädoyers des Anwaltes hörten Richter und Gerichtsbeamte still zu. Die Verhandlung dauerte zwei Stunden.
14 Tage später wurde Herr Luo vom Gericht Nongken in Mukdanjiang, Provinz Heilongjiang zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Er hat jetzt bei einem höheren Gericht Berufung eingelegt.
Eine Liste der beteiligten Personen können unter dem chinesischen Link eingesehen werden.
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