Falun Gong-Praktizierende ohne gesetzliche Vertretung vor Gericht
(Minghui.org) Behörden der Stadt Harbin entfernten einen der Anwälte von Frau Zuo Xianfeng aus dem Gerichtssaal, als er erwähnte, dass die Anklage gegen seine Klientin falsch sei.
Als Frau Zuo bei ihrer Verhandlung anwesend sein musste, war ihre Gesundheit angegriffen. Sie erlitt während der Verhandlung einen Schock. Anstatt die Verhandlung zu vertagen, ordnete der Richter nur eine kurze Pause an. Der zweite Anwalt von Frau Zuo verließ den Gerichtssaal aus Protest, weil der Richter sich nicht nach dem Gesetz richtete.
Die Verhandlung wurde fortgesetzt, obwohl Frau Zuo keinen Verteidiger mehr hatte. Der Staatsanwalt schlug bei einer Verurteilung vier bis sieben Jahre Haft vor. Beide Anwälte meldeten das Fehlverhalten des Richters der lokalen Staatsanwaltschaft.
Einschüchterung und Folter
Frau Zuo, 35, war früher Lehrerin an einer Mittelschule im Landkreis Yilan. Die Polizei nahm sie im Dezember 2015 während ihres Unterrichtes fest. Sie hatten sie festgenommen, weil sie Menschen darum gebeten hatte, an der Verhandlung einer Falun Gong-Praktizierenden teilzunehmen. Frau Zuo wurde noch am gleichen Tag angeklagt und drei Tage später offiziell festgenommen. Als ihr der Haftbefehl überbracht wurde, drohte man ihr, damit sie den Anklagepunkt zugeben sollte. Fünf Tage danach wurde sie angeklagt.
Sie wurde in die Haftanstalt Harbin eingesperrt. Vor der Verhandlung war Frau Zuo über 40 Tage in einem Hungerstreik, um gegen ihre Misshandlung zu protestieren. Um sie zwangszuernähren, führten ihr Wärter der Haftanstalt Harbin einen Schlauch in ihren Magen ein. Als Frau Zuo am 26. Januar 2016 vor Gericht gestellt wurde, war sie abgemagert und konnte kaum sprechen.
Frau Zuo forderte vom Richter ein Geschworenengericht. Ihre Forderung wurde abgelehnt.
Anwalt entfernt, weil er die Rechtlichkeit der Anklage infrage stellte
Bevor die Verhandlung begann, fotografierte die Polizei die Familienangehörigen und Anwälte von Frau Zuo. Polizisten in Zivilkleidung saßen im Gerichtssaal und überwachten ihre Familie während der Verhandlung.
Am Anfang ihrer Verhandlung forderten die Anwälte von Frau Zuo, dass sie untersucht werde, um festzustellen, ob sie an der Verhandlung teilnehmen könne. Die Forderung wurde abgelehnt. Die Anwälte forderten von dem Richter, dass er eine Rechtsgrundlage für die Anklage von Frau Zuo vorweisen solle. Sie war angeklagt, „Einladungen verschickt zu haben, damit Menschen an einer öffentlichen Verhandlung einer Falun Gong-Praktizierenden teilnehmen.“ Der Richter verwarnte die Anwälte, dass sie mit ihrer Forderung die Verhandlung stören würden. Sie fuhren darin fort, aufzuzeigen, dass das Verhalten von Frau Zuo kein Gesetz verletzt habe und dass die Anklage so nicht zu halten sei.
Als einer der Anwälte die Legalität der Anklage ein drittes Mal hinterfragte, ließ ihn der Richter aus dem Gerichtssaal entfernen.
Der Anwalt rief sofort die Staatsanwaltschaft des Landkreises Fangzheng an, um das Fehlverhalten des Richters zu melden. Danach reichte er einen offiziellen Beschwerdebrief ein. Die Staatsanwaltschaft nahm den Fall nicht an. Nach dem Gesetz ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, unverzüglich eine Untersuchung einzuleiten.
Der zweite Anwalt verlässt aus Protest den Gerichtssaal
Frau Zuo erlitt einen Schock, nachdem ihr Anwalt entfernt worden war und der Richter legte eine Pause ein. Der zweite Anwalt von Frau Zuo forderte eine ärztliche Untersuchung für sie und der Richter stimmte widerwillig zu. Frau Zuo wurde 20 Minuten später auf einem Stuhl wieder zurück in den Gerichtssaal gebracht und der Richter gab bekannt, dass sie für die verhandlungsfähig sei. Der Anwalt fragte, ob sie von einem ausgebildeten Arzt untersucht worden war und erwähnte, dass die Untersuchung nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sei, da weder er noch ihre Familie dabei anwesend waren. Der Richter legte eine weitere Pause ein.
Als die Verhandlung 20 Minuten später wieder aufgenommen wurde, verlangte der Richter, dass die Familie von Frau Zuo hinten im Saal sitzen solle, damit sie nicht protestieren konnten. Danach las er einen Teil einer rechtlichen Auflage vor, die die Rechtsgrundlage für die ärztliche Untersuchung sein sollte.
Der Anwalt von Frau Zuo verlangte, dass der Richter den Rest der Auflage vorlesen solle, was klarstellen würde, dass die Untersuchung nicht rechtmäßig durchgeführt worden sei. Der Richter lehnte das ab. Trotz des Protestes des Verteidigers fing der Staatsanwalt danach an, die Anklageschrift vorzulesen. Danach wurde das Mikrofon des Verteidigers abgeschaltet. Daraufhin verließ er unter Protest den Gerichtssaal und meldete den Richter der lokalen Staatsanwaltschaft.
Verhandlung wird ohne Verteidiger fortgesetzt
Die Verhandlung gegen Frau Zuo wurde in Abwesenheit des Verteidigers fortgesetzt. Sie wurde abgeschlossen, nachdem der Staatsanwalt vier bis sieben Jahre Haft für Frau Zuo vorgeschlagen hatte.
Frühere Berichte:
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Artikel in englischer Sprache:
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