Folge von Folter? Praktizierende bricht bei Gerichtsverhandlung zusammen

(Minghui.org) Wen Ling aus Chenzhou in der Provinz Hunan stand am 24. März 2016 vor dem Bezirksgericht Beihu, weil sie sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben.

Ihre Familienangehörigen, die zur Verhandlung kamen, wurden streng kontrolliert und mussten ihre Ausweise aushändigen, bevor man ihnen den Zutritt zum Gericht erlaubte.

Nach etwa zehn Minuten bekam Frau Wen Schmerzen in der Brust und Probleme beim Atmen. Ihr Körper verkrampfte sich und sie fiel zu Boden. Die Gerichtsbeamten ignorierten sie, bis ihr Mann dem Gericht drohte, dass es dafür zur Verantwortung gezogen werde. Der Richter vertagte daraufhin die Verhandlung und rief einen Rettungswagen. Mehrere Gerichtsdiener folgten ihr ins Krankenhaus.

Nachdem sie fast drei Stunden lang in der Notaufnahme behandelt worden war, wobei Sicherheitsbeamte den Gang bewachten, brachten die Gerichtsdiener Frau Wen zurück in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 in Chenzhou. Dort war sie schon fast neun Monate lang eingesperrt gewesen.

Während der Verlängerung der Reisegenehmigung verhaftet; während der Haft zwangsernährt

Frau Wen war am 6. Juli 2015 verhaftet worden, als sie im Ein- und Ausreiseamt ihre Reisegenehmigung nach Hongkong erneuern ließ. Ihre Familienangehörigen bemerkten, dass sie von den Behörden auf die schwarze Liste gesetzt worden war.

Anschließend sperrte man Frau Wen in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 in Chenzhou. Als sie aus Protest gegen die Haft in einen Hungerstreik trat, wurde sie zwangsernährt und dabei verletzt.

Am 24. Juli brachte man sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung im Bezirk Beihu und hielt sie 27 Tage lang dort fest. Während dieser Zeit wurden sowohl ihr Mann als auch ihre Tochter von der Polizei verhört.

Seit ihrer Verhaftung im Juli des Vorjahres war es Wens Familie nicht erlaubt gewesen, sie zu besuchen. Die Angehörigen vermuten, dass Folterungen zu ihren Schmerzen während der Verhandlung am 24. März geführt hatten.

Während ihrer neunmonatigen Haft übermittelte die Polizei ihren Fall zweimal an die Staatsanwaltschaft, welche ihn beide Male aufgrund unzureichender Beweise zurückwies.

Frau Wens Angehörigen glauben, dass das Büro 610 und das Komitee für Politik und Recht die Staatsanwaltschaft beim dritten Mal unter Druck gesetzt hat, Wens Fall anzunehmen.

Während der letzten 17 Jahre wegen ihrer Überzeugung wiederholt zum Ziel geworden

Frau Wen, Leiterin einer Kleiderfabrik, hatte 1996 begonnen, Falun Gong zu praktizieren und danach eine enorme körperliche und geistige Verbesserung erlebt. Freunde und Bekannte bemerkten, dass sie ruhiger und umsichtiger geworden war. Vor dem Praktizieren hatte sie zehn Jahre lang ohne Erfolg versucht, schwanger zu werden. Doch kurz danach brachte sie einen Jungen und später noch ein Mädchen zur Welt.

Als die Kommunistische Partei Chinas im Jahr 1999 Falun Gong zu verfolgen begann, wurde Frau Wen wiederholt verhaftet und schikaniert, weil sie den Kultivierungsweg nicht aufgab.

Einmal drohte die Polizei, ihre einen Monat alte Tochter als Geisel zu nehmen, um sie zu verhaften.

2009 wurde Frau Wen wegen des Verteilens von Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verhaftet und zur Polizeiwache gebracht. Doch sie konnte entkommen. Die Polizei setzte sie auch die Liste der gesuchten Personen und bot eine Belohnung von 5.000 Yuan (ca. 680 €) [1] für ihre Ergreifung.

Frau Wen wurde 2011 erneut verhaftet, als sie sich mit anderen Falun Gong-Praktizierenden im Haus eines praktizierenden Ehepaares traf. Die Mitarbeiter der Polizei und des Büros 610 durchsuchten jeden Praktizierenden, beschlagnahmten ihre persönlichen Dinge und durchsuchten den Treffpunkt.

Die Polizei sammelte Informationen über die Gesundheit der Praktizierenden, entnahm Blutproben und verhörte sie über Nacht in der Polizeiwache. Ein Beamter schlug Frau Wen mit einem schweren Gegenstand auf den Kopf. Am nächsten Tag brachten sie die meisten Praktizierenden in ein Untersuchungsgefängnis. Frau Wen sperrten sie in einen kleinen Raum, der nach draußen offen war.

Sie trat für acht Tage in einen Hungerstreik und wurde daraufhin freigelassen.

2014 versuchte die Polizei Frau Wen erneut zu verhaften. Sie stellten den Strom zu ihrem Haus ab und brachen ein. Sie durchsuchten es und beschlagnahmten ihre Computer und andere Geräte im Wert von über 1.000 Yuan (ca. 140 Euro) [1].

Frau Wen konnte der Festnahme entkommen, weil sie zu dem Zeitpunkt nicht zuhause war.

Kontaktinformationen:Polizeibehörde des Bezirks Beihu: +86-735-2160216Komitee für Politik und Recht: +86-735-2220335610 Büro: +86-735-2220409Bian Lichuan, Leiter der Staatssicherheitsabteilung: +86-735-2162022, +86-18975571056Ouyang Guangjun, Leiter des Bezirksgerichts Beihu: +86-735-2329909, +86-13607350507Xu Xianglong, Leiter der Staatsanwaltschaft: +86-735-2181218, +86-13507359136

Früherer Bericht auf Chinesisch: http://www.minghui.org/mh/articles/2013/10/18/服装厂科长做好人反遭中共拘留迫害-281301.html

[1]Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €