Todesmeldung! 59-jährige Falun Gong-Praktizierende aus Sichuan stirbt nach 3-jähriger Gefängnishaft

(Minghui.org) Frau Chen Shikang aus der Stadt Luzhou, Provinz Sichuan, praktizierte Falun Gong, eine buddhistische Kultivierungsschule, die von der Kommunistischen Partei in China verfolgt wird. Am 26. Juni 2013 abends wurde sie vor ihrer Haustür ohne gesetzliche Grundlage verhaftet und anschließend vom Gericht des Bezirks Longmatan zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis wurde sie gefoltert. Als Folge der körperlichen und psychischen Misshandlungen erkrankte sie. Die Gefängnisverwaltung Longquan verweigerte ihr eine ärztlich empfohlene Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung. Frau Chen starb am 23.02.2016 im Alter von 59 Jahren.

Vorgeschichte: Am Abend des 26. Juni 2013 um ca. 21 Uhr kam Frau Chen nach Hause und wurde vor ihrer Haustür verhaftet. Danach verschaffte sich die Polizei Zutritt zu ihrer Wohnung und durchwühlte jeden Winkel. Sie nahmen ihr privates Eigentum mit, unter anderem 10.000 Yuan (ca. 1.000 Euro), einen Computer und einen Drucker sowie viele andere Wertsachen. Frau Chen kam in Haft.

Am nächsten Tag erhielt ihr Sohn eine Bestätigung der Polizeistation Hongxing des Bezirks Longmatan, dass „Frau Chen längerfristig inhaftiert werde“.

An ihrer Festnahme waren mehrere Personen beteiligt: der Leiter der Staatssicherheitsbrigade der Polizeistation des Bezirks Longmatan mit dem Familiennamen Wang, ein Polizist namens Chen; weitere Polizisten der Polizeistation Hongxing bzw. drei Frauen des Straßenblocks Xiangyang.

Am Vormittag des 25. November 2013 verurteilte das Gericht Lushou Bezirk Longmatan Frau Chen gesetzwidrig zu fünf Jahren Gefängnis.

Frau Chen wurde im Gefängnis Longquan in Chengdu inhaftiert und dort physisch und psychisch gefoltert. Anfang 2015 erhielt sie die Diagnose Darmkrebs. Im April 2015 wurde sie dann im Gefängniskrankenhaus operiert, wo sie von ihren Verwandten nur kurz besucht werden durfte.

Nach der Operation schlugen die Ärzte vor, die Haft aus medizinischen Gründen vorläufig auszusetzen und sie zur Behandlung nach Hause zu entlassen. Die Gefängnisverwaltung lehnte diesen Vorschlag mit der Begründung ab, dass den „politischen Gefangenen keine Strafaussetzung aus medizinischen Gründen gewährt werde“.

Frau Chens Gesundheitszustand verschlechterte sich. Die Krebszellen breiteten sich in die Leber aus und überall am ganzen Körper bildeten sich Ödeme. Als ihr Zustand lebensbedrohlich wurde, brachten die Wärter sie kurz vor dem chinesischen Neujahr schnell nach Hause. Sie verboten ihrer Familie zu erzählen, dass sie im Gefängnis an Krebs erkrankt sei und machten ihnen deutlich, dass sie alle Behandlungskosten selbst zu tragen hätten.

Frau Chen verstarb etwa zwei Wochen später am 23.02.2016 im Alter von 59 Jahren.