Anwalt und Angeklagter wiederlegen während der Berufung die Rechtmäßigkeit der Verurteilung einer Falun Gong-Praktizierenden
(Minghui.org) Eine 73-Jährige wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein. Während ihrer Berufungsanhörung widerlegten ihr Anwalt und sie einige der Anklagepunkte und erklärten, dass es keine rechtliche Grundlage für die Verurteilung gebe.
Die pensionierte Lehrerin Pan Changzhao aus der Stadt Tongling in der Provinz Anhui war im letzten Jahr verhaftet worden, weil sie im August 2015 Strafanzeige gegen den Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet hatte. Dieser hatte im Jahr 1999 die Verfolgung von Falun Gong befohlen. Am 6. Dezember stand sie vor Gericht und wurde am 27. Januar 2016 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Am 6. Februar legte Frau Pan beim Mittleren Gericht Tongling Berufung ein, woraufhin dieses am 19. April eine Anhörung durchführte.
Bei dieser widerlegte Pans Anwalt die Rechtmäßigkeit der Verurteilung.
Der Anwalt wies darauf hin, dass es kein Gesetz in China gebe, das besagt, dass das Praktizieren von Falun Gong illegal ist. Es gebe keine Rechtsgrundlage, um Frau Pan zu verurteilen, weil sie mit anderen über den Kultivierungsweg spricht. Laut Pans Aussage während der Anhörung wurde sie in den vergangenen 17 Jahren „ein Jahr lang in ein Zwangsarbeitslager gesperrt, drei Mal inhaftiert und dutzende Male gezwungen, „Rechtserziehungsunterricht“ [1] zu nehmen. Ihre Wohnung wurde sechs Mal durchsucht und ihr Gehalt für fünf Monate einbehalten.
Der Anwalt argumentierte, dass es legal sei, Informationsmaterial über Falun Gong im Haus zu haben. Bücher und gedruckte Magazine würden ihr zum Praktizieren dienen. Es seien ihre rechtmäßigen Besitztümer und würden anderen keinen Schaden zufügen. Das Gericht könne sie nicht als Rechtsgrundlage für eine Verurteilung verwenden.
Der Anwalt sagte auch, dass es haltlos sei, sie wegen der Strafanzeige gegen Jiang Zemin anzuklagen. Als chinesische Bürgerin sei es ihr Recht, Jiang in Form einer Strafanzeige zur Rechenschaft zu ziehen, da dieser ihr die Ausübung ihres Verfassungsrechts auf Glaubensfreiheit aberkannt habe.
Frau Pan hat selbst die Vorteile des Praktizierens von Falun Gong erfahren: „Innerhalb kürzester Zeit waren alle meine schwer zu heilenden Krankheiten verschwunden.“
Sie berichtete weiter: „In all diesen Jahren war ich nie im Krankenhaus zur Behandlung und habe dadurch dem Staat viele Kosten gespart. Mehr noch, durch das Praktizieren von Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht bin ich ehrlich, tolerant und gutherzig geworden.“
Aus diesen Gründen habe sie beschlossen, Jiang zur Verantwortung zu ziehen, weil dieser das Gesetz gebrochen habe, um den Falun Gong-Praktizierenden Schaden zuzufügen.
Das Mittlere Gericht fällte während der Verhandlung kein Urteil.
[1] Ein beschönigendes Wort für Gehirnwäsche
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