Zwei Frauen mit erfundener Anklage und erfundenen Beweisen verurteilt

(Minghui.org) Frau Zhang Xiaoling und Frau Li Yifeng wurden jeweils zu drei Jahren Haft verurteilt. Man warf ihnen vor, sie hätten eine Sekte genutzt, um die Durchsetzung des Rechts zu behindern. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) verwendet diesen Vorwurf standardmäßig, um Falun Gong-Praktizierende zu beschuldigen. Beide Frauen gingen gegen das Urteil in Berufung.

Getürkte Gerichtsverhandlung

Während der Gerichtsverhandlung am 25. März 2016 argumentierten die beiden Anwälte Zhang Zanning und Liu Zhenqing, die Verfolgung von Falun Gong sei von Anfang an unrechtmäßig gewesen und es gäbe bis heute kein Gesetz in China, das Falun Gong verbiete. Daher hätten ihre beiden Mandanten niemals angeklagt werden dürfen.

Welches Gesetz wurde gebrochen?

Im Laufe der Verhandlung fragte Anwalt Liu Frau Zhang: „Dir wird der Vorwurf gemacht, du hättest eine Sekte genutzt, um die Durchsetzung des Rechts zu behindern. Weißt du, welches Gesetz du verletzt hast?“ Frau Li antwortete: „Ich weiß es nicht“.

Anwalt Liu fragte weiter: „Hat dir jemand während des Verhörs erklärt, welches Gesetz du gebrochen haben sollst?“

„Nein. Mir wurde nur gesagt, ich hätte das Gesetz gebrochen. Aber ich habe keine Ahnung, welches Gesetz“, antwortete Frau Zhang.

Erfundene Beweise

Mit einem Beweisstück sollte bewiesen werden, dass die beiden Frauen am 6. Dezember 2015 zu einem bestimmten Ort gegangen seien, um dort Textnachrichten zu versenden.

Anwalt Liu bezog sich auf dieses Beweisstück und Fragte Frau Li, wo sie am 6. und 7. Dezember war. Frau Li antworte: „Ich war bei der Arbeit.“

Als Frau Zhang dieselbe Frage gestellt wurde, antwortete sie: „Ich war die ganze Zeit zu Hause. Ich bin nicht nach draußen gegangen.“

Ist der Besitz von Informationsmaterialien über Falun Gong illegal?

Der Staatsanwalt warf den Frauen auch vor, sie seien im Besitz von Informationsmaterialien über Falun Gong gewesen und dies sei illegal.

Anwalt Zhang betonte jedoch, es sei kein Verbrechen, solche Materialien zu besitzen. Der Besitz dieser Informationsmaterialien über Falun Gong sei rechtmäßig gewesen und von den Materialien ginge weder eine Bedrohung aus, noch könnten sie irgendjemand schädigen. Die einzigen, die etwas Illegales gemacht hätten, seien die Polizisten gewesen, weil sie diese Materialien beschlagnahmt hätten.

Anwalt Liu argumentierte weiter, anderen von Falun Gong zu erzählen, könne den Tatbestand „Verwendung einer Sekte, um die Durchsetzung des Rechts zu behindern“ nicht erfüllen. Es sei auch niemand in der Lage, genau zu bezeichnen, welches Recht die beiden Frauen verletzt haben sollen. Dann fügte der Anwalt hinzu, es seien gerade Jiang Zemin und das Büro 610, die die Durchsetzung des Rechts wirklich behinderten.

Richter Hanlong wurde daraufhin verärgert und unterbrach den Anwalt in seiner Argumentation.

Schließlich verurteilte der Richter die beiden Frauen am 22. April 2016 jeweils zu drei Jahren Gefängnis.

Für die Verfolgung verantwortlich:

Zeng Chengxi, Direktor des Gerichts Chaoyang: + 86-754-83620368 (Büro), + 86-754-88465412 (privat), + 86-13902730616 (Mobil)

Ling Ping, Direktor des Gerichts Shantou City: + 86-754-88933012

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(Weitere Namen finden Sie in der chinesischen Version.)