Zwei Frauen aus Sichuan zu Gefängnis verurteilt, weil sie Falun Gong praktizieren

(Minghui.org) Das Gericht der Stadt Shifang verurteilte zwei Ortsansässige, weil sie sich weigerten, Falun Gong abzuschwören. Dieser spirituelle Kultivierungsweg wird vom kommunistischen Regime Chinas verfolgt.

Chen Weiying war noch nie zuvor vor einem Gericht. Sie hatte keinen Verteidiger und die Anhörung am 30. Juni dauerte nur ungefähr 20 Minuten.

Chen Yangbi (nicht verwandt) wurde sofort nach ihr in den Gerichtssaal gebracht. Ihr Anwalt war zunächst am Betreten des Saals gehindert worden, weil er sich geweigert hatte, seinen Laptop überprüfen zu lassen. Er erinnerte die Gerichtsdiener, dass Verteidiger nach chinesischem Recht von Sicherheitschecks ausgeschlossen sind. Später wurde er eingelassen.

Der Anwalt plädierte für seine Mandantin auf nicht schuldig. Als Grundlage dafür nannte er, dass es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong kriminalisiert. Sowohl er als auch Chen Yangbis Ehemann betonten, dass Yangbi nie angeklagt hätte werden sollen, denn sie habe nur ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit augesübt.

Chen Yangbi bezeugte außerdem, dass sie während des Verhörs von der Polizei verprügelt worden war. Der Richter ließ sie jedoch nicht ausreden und weitere Details bekannt werden zu lassen. Bald darauf wurde sie zu drei Jahren Gefängnis und 5.000 Yuan (ca. 715 €) [1] Geldstrafe verurteilt.

Der Richter ordnete danach an, dass Chen Weiying wieder in den Saal gebracht werden solle, damit er ihr das Urteil verkünden könne. Sie bekam zwei Jahre Gefängnishaft.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €