Harbin: Regelwidrigkeiten und Mangel an Beweisen bei Gerichtsverhandlung gegen einen Falun Gong-Praktizierenden

(Minghui.org) Wang Hongbin wurde am 13. September 2016 im Bezirk Shuangcheng vor Gericht gestellt, weil er Falun Gong praktiziert – eine spirituelle Disziplin, die vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Wangs Anwalt argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise vorgelegt habe, dass sein Mandant ein Verbrechen begangen haben soll. Der Zeuge, der im Verhaftungsdokument erwähnt wurde, erschien nicht vor Gericht und wurde auch nicht erwähnt. Das Dokument war nicht unterzeichnet. Darüber hinaus hatten die Männer, die Wang verhaftet hatten, keine Polizeiuniformen getragen oder Erkennungszeichen gezeigt.

Der Anwalt erwähnte weiterhin, dass Wangs Falun Gong Bücher, die in seiner Wohnung beschlagnahmt worden waren, sein rechtmäßiger Besitz seien und niemandem Schaden zugefügt hätten. Er fügte hinzu, dass in keinem Gesetz Falun Gong kriminalisiert wird; im Gegenteil, die chinesische Verfassung schützt Religionsfreiheit.

Während des Prozesses präsentierte die Staatsanwältin neue Beweise, Dinge, die nicht auf ihrer Beweisliste aufgenommen worden waren.

Wang Hongbin lebt im Bezirk Jiangbei der Stadt Harbin. Er wurde am 6. Mai 2016 in die Haftanstalt Shuangcheng gebracht. Seiner Familie wurde gesagt, dass er für 15 Tage in Administrativhaft [1] sei, und er werde am 23. Mai freigelassen. Doch dann wurde dies zu einer Strafhaft geändert.


[1] Diese Strafe wird von einer Polizeidienststelle verhängt. Die maximale Haftdauer beträgt drei Jahre. Die Polizeibehörde kann einen Beschuldigten nach einem nur vage festgelegten Verfahren verurteilen, die Bestimmungen der Strafprozessordnung finden keine Anwendung.