Shenyang, Provinz Liaoning: Inhaftierte Frau bekommt keine ärztliche Hilfe

(Minghui.org) Eine Bewohnerin der Stadt Shenyang wurde wegen ihres Glaubens zu sechs Jahren verurteilt. In Haft bekam sie Probleme mit den Zähnen, doch das Gefängnis verweigert ihr ärztliche Hilfe mit der Begründung, dass ihre Familie nicht genug Geld auf ihr Gefängniskonto einbezahlt habe.

Shu Yu wurde am 21. Februar 2014 verhaftet, weil sie sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist eine Kultivierungsschule, die durch das kommunistische Regime in China verfolgt wird. Später verurteilte man sie zu sechs Jahren und brachte sie am 29. April 2015 in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning.

Das ist nicht das erste Mal, dass Shu wegen ihres Glaubens zum Ziel wurde. Kurz nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wurde sie von ihrem Personalvertreter der Zweigstelle Dadong der Industrie- und Handelsbank entlassen.

2001 wurde Shu verhaftet und zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Aus Protest gegen die rechtswidrige Haft trat sie in einen Hungerstreik, weshalb sie brutal gefoltert wurde. Als sie im Sterben lag, wurde sie aus dem Zwangsarbeitslager entlassen. Sie erholte sich wieder, versteckte sich aber, um zu verhindern, wieder eingesperrt zu werden.

Die Polizei hörte nie auf nach Shu zu suchen, wodurch sie gezwungen war, von Ort zu Ort zu ziehen. Ende Januar 2014 (während der Ferien zum chinesischen Neujahr) wurde ihr jüngerer Bruder Shu Dong verhaftet und eine Woche eingesperrt. Sein Schwiegervater war durch seine Festnahme traumatisiert und verstarb kurz darauf.

Obwohl Shu Dong den Aufenthaltsort seiner Schwester nicht preisgab, schaffte es die Polizei sie einige Wochen später aufzustöbern. Am 21. Februar brachen Polizisten in ihrer Abwesenheit in ihre Mietwohnung ein.

Shu kehrte heim, als sie gerade ihre Räumlichkeiten durchsuchten. Sie schlugen sie so heftig, dass ihr Arm brach.

Shu hatte vorgehabt, gegen ihre Verurteilung zu berufen, doch ihre Familie zögerte aufgrund von Schikanen durch die örtlichen Behörden. Mit der Zeit stimmten sie zu einen Anwalt für sie zu engagieren, doch die Berufungsfrist war bereits vorbei.

Da Shu bereits Erfahrungen mit der Behandlung von Falun Gong-Praktizierenden durch das chinesische Regime hatte, war sie nicht optimistisch wegen ihrer sechsjährigen Haftstrafe.

Als sie sich vor der Aufnahme ins Gefängnis mit ihrem Anwalt traf, bat sie ihn, ihrer Familie Folgendes mitzuteilen: „Wenn ich im Gefängnis mein Leben verliere, bitte seid euch bewusst, dass das ein Ergebnis von Folterungen und Misshandlungen ist, da ich niemals Selbstmord begehen würde. Bitte erlaubt der Polizei nicht, meinen Leichnam zu verbrennen. Bemüht euch um Gerechtigkeit für mich!“

Als Shu vor Kurzem von ihrer Familie besucht wurde, war sie sehr blass. Sie klagte wegen Zahnschmerzen, doch das Gefängnis verweigerte ihr ärztlich behandelt zu werden. Ihre Familie sorgt sich, dass dies der Beginn einer langen Qual für Shu sein könnte.