(Minghui.org) Am 17. Januar 2016 standen die Praktizierenden Peng Lvmei, Wang Sheng, Wang Guilan und Li Xianqi vor Gericht, weil sie Transparente mit Informationen über Falun Gong aufgehängt hatten. Bei Falun Gong handelt es sich um einen Kultivierungsweg der vom Kommunistischen Regime Chinas verfolgt wird.
Die Anwälte der Verteidigung argumentierten, dass es in China kein Gesetz gäbe, dass Falun Gong kriminalisiere. Außerdem hätten ihre Mandanten jedes Recht, ihren Glauben, der sich auf die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht stützt, öffentlich zu leben.
Staatsanwalt Chen Shunxiang entkräftete die Argumente der Verteidigung nicht. Stattdessen empfahl er dem Richter, den Praktizierenden leichtere Strafen zu geben.
Der Richter gab bekannt, dass das Urteil vertagt werde.
Die vier Praktizierenden befinden sich seit ihrer Festnahme vor über einem Jahr in Haft.
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