Inhaftierter Falun Gong-Praktizierender darf weder Familie noch Anwalt sehen. Familie in großer Sorge

(Minghui.org Am 9. Oktober bekam der Falun Gong-Praktizierende Pei Zhonghua eine Benachrichtigung, er solle zum Gerichtsgebäude kommen, um seine Verurteilungspapiere abzuholen. Die Nachricht kam von Richter Guan Shuseng, der bei der Gerichtsverhandlung im Juni 2016 den Vorsitz gehabt hatte. Als der 72-Jährige bei Gericht ankam, ergriffen Polizisten ihn und brachten ihn fort.

Seitdem durfte Pei weder seine Familie noch einen Anwalt sprechen, sodass befürchtet werden muss, dass er gefoltert wird.

Pei war zusammen mit einem anderen Praktizierenden am 14. Januar 2016 verhaftet worden. Der Grund: Beide Praktizierende hatten gegen Jiang Zemin, den ehemaligen chinesischen Parteichef, Strafanzeige eingereicht. Pei wurde fünf Tage später auf Kaution freigelassen.

Am 13. Juni 2016 erfolgte das Urteil: ein Jahr Gefängnis und eine Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 677 Euro). Pei legte gegen seine Verurteilung Berufung ein, doch hat das Mittlere Volksgericht von Huludao die Berufung abgelehnt.

Seine Familie fand später heraus, dass Pei in die Haftanstalt Suizhong gebracht worden war und dann am nächsten Tag ins Gefängnis in Jinzhou. Im Dezember 2016 konnte die Familie bestätigen, dass Pei im Gefängnis Nr. 1 in Shenyang festgehalten wird.

Peis Familie hat ihn seit Oktober 2016 weder gesehen noch von ihm gehört. Sie sind sehr besorgt um ihn.

Frühere Berichte:Voreingenommener Richter verhandelt den Fall der Praktizierenden Ding Qingyan und Pei Zhonghua

Zwei Männer aus Huludao zu einem Jahr Gefängnis verurteilt – sie hatten sich der Verfolgung von Falun Gong widersetzt