Provinz Liaoning: Nach sieben Jahren Haft wird eine Praktizierende erneut wegen ihres Glaubens vor Gericht gestellt

(Minghui.org) Die 62-jährige Zheng Shuchun aus der Stadt Dandong musste sich am 13. Dezember 2016 vor Gericht verantworten unter der Anklage „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Dieser Paragraph 300 des Strafgesetzbuches wird vom kommunistischen Regime Chinas oft benutzt, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Als sie 2005 begann, Falun Gong zu praktizieren, erholte sie sich von ihren Leberproblemen. Wegen dieser persönlichen Erfahrung scheute sie sich nie, andere Menschen zu informieren, dass die Verfolgung falsch ist. Das führte dazu, dass sie in Polizeigewahrsam genommen und im Anschluss an ihre Festnahme 2009 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.

Ihre letzte Festnahme fand kaum ein Jahr nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis, am 11. September 2016, statt.

Zheng wurde am 13. Dezember 2016 mit Handschellen und Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Ihr Anwalt forderte die sofortige Entfernung dieser Fesseln und verwies dabei auf eine Regelung des Obersten Volksgerichts. Doch Richter Ma Shuhe sagte: „Ich kümmere mich nicht um Regelungen von oben. Ich folge den Regelungen der Provinz und der Stadt.“

Der Staatsanwalt Shang Shu fragte Zheng: „Warum praktizieren sie nach sieben Jahren Haft immer noch Falun Gong?“

Zheng schilderte, dass ihr Falun Gong ein zweites Leben geschenkt habe. Jetzt habe sie einfach nur den Wunsch, dass noch mehr Menschen davon profitieren.

Der Staatsanwalt beschuldigte sie, eine Wiederholungstäterin zu sein und der Anwalt widerlegte, dass die früheren Verhaftungen seiner Klientin ein Ergebnis grundloser Verfolgung gewesen seien.

Richter Ma spottete über Zheng, als sie sich wegen ihres schlechten Hörvermögens abmühte zu verstehen, was Shang sagte.

Ma unterhielt sich mit seinem Gerichtsdiener, während der Anwalt seine Verteidigung vorbrachte. Schließlich protestierte er gegen Mas Verhalten im Gerichtssaal.

Während des Kreuzverhörs sprach Zheng darüber, wie die Polizei sie dazu gebracht hatte, die Aufzeichnung ihres Verhörs zu unterschreiben. Sie sagte: „Ich bin Analphabetin und habe keine Ahnung, was auf dem Papier stand. Die Polizei weigerte sich, mir den Inhalt vorzulesen. Sie haben nur gesagt, dass es gut für mich sei, es zu unterschreiben.“

Auch sagte Zheng aus, dass die Polizei ihr nichts zu essen gegeben habe, obwohl sie angeboten habe, dafür zu bezahlen.

Zheng und ihr Anwalt forderten einen Freispruch, doch Ma vertagte die Verhandlung ohne Urteilsverkündung.

Früherer Bericht:Falun Gong-Praktizierende weniger als ein Jahr nach ihrer Freilassung wieder eingesperrthttp://de.minghui.org/html/articles/2016/9/29/123094.html