65-Jährige in kritischem Zustand: Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung nur unter Bedingungen
(Minghui.org) Nachdem die Tochter von Sheng Chunmei endlich eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung für ihre sehr kranke Mutter erreicht hatte, stand sie vor dem nächsten Problem: Die Gefängnisbehörden erlaubten ihrer Mutter nur den Aufenthalt in ihrer eigenen Wohnung. Da Shengs Tochter zwei Stunden von ihrer Mutter entfernt wohnt und arbeitet und sich um ihr kleines Kind kümmern muss, befand sich die Tochter in einer sehr schwierigen Situation. Das Gefängnis drohte damit, ihre Mutter wieder zu inhaftieren, sollte sie ihre Wohnung verlassen.
Nach den Angaben von Frau Shengs Tochter leidet ihre 65-jährige Mutter nun an einer Gallenblasenentzündung, Bluthochdruck und Diabetes. Ihre Mutter wurde im Jahre 2014 inhaftiert, weil sie Falun Gong praktiziert. Nach ihrer Freilassung wegen der Haftaussetzung konnte sie nur in den ersten zwei Tagen normal essen. Danach verlor sie den Appetit und erbrach sich oft nach dem Essen. Ihre Füße sind geschwollen. Sie ist schwach und erschöpft und kann sich nicht mehr um sich selbst kümmern.
Im Gefängnis misshandelt
Weil Sheng Chunmei Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatte, musste sie eine neunjährige Gefängnisstrafe absitzen. Weil sie es ablehnte, auf ihren Glauben an Falun Gong zu verzichten, wurde sie gefoltert und Insassen hinderten sie daran zu schlafen. Ihre Gesundheit verschlechterte sich rapide. Innerhalb eines Jahres ihrer Gefangenschaft verlor sie ihr Augenlicht und ihr Gehör.
Im Mai fiel Sheng ins Koma und wurde in die Notaufnahme gebracht. Das Krankenhaus informierte ihre Tochter über den kritischen Zustand ihrer Mutter und forderte sie auf, sie zu besuchen. Die Tochter beantragte erneut eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung für ihre Mutter, aber der Arzt sagte ihr, dass Sheng dafür „nicht qualifiziert“ sei.
Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung nur unter Bedingungen gewährt
Im August musste sich Sheng eine Woche lang immer wieder übergeben. Am 18. August 2017 beantragte ihre Tochter zum dritten Mal eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung. Diesmal gewährte das Gefängnis die Haftaussetzung.
Shengs Tochter musste mehrere Vereinbarungen unterzeichnen, ehe das Gefängnis ihre Mutter freiließ. Man erlaubte Sheng nicht, ihre Wohnung im Bezirk Honggu zu verlassen. Außerdem lehnten das Gefängnis und die Rechtsabteilung jegliche Verantwortung ab, wenn Sheng zu Hause etwas zustoßen sollte.
Da Sheng sich nicht um sich selbst kümmern konnte, traf ihre Tochter letztlich die Entscheidung, ihre Mutter zu sich nach Hause nach Lanzhou zu bringen – die Wohnung liegt zwei Stunden von Shengs Wohnung entfernt. Nachdem das Gefängnis von dem Umzug erfahren hatte, erhielt Shengs Tochter einen Anruf von der Rechtsabteilung, in dem mit der erneuten Inhaftierung ihrer Mutter gedroht wurde, wenn sie nicht in ihrer eigenen Wohnung bleiben sollte. Die Tochter macht sich nun große Sorgen um ihre Mutter.
Ehemann und Ehefrau verhaftet und verurteilt
Sheng Chunmei und ihr Ehemann, Chen Deguang, wurden 2013 verhaftet, als sie Informationsmaterialien von Falun Gong verteilten. Man verurteilte beide zu einer neunjährigen Gefängnisstrafe.
Chen befindet sich derzeit im Gefängnis von Lanzhou. „In den wenigen Jahren der Inhaftierung ist mein Vater sehr schnell gealtert. Seine Haare wurden grau und er bekam Alterssichtigkeit. Jedes Mal, wenn ich meinen Vater besuchte, hätte ich ihn gerne mit nach Hause genommen, sodass unsere Familie wieder vereint gewesen wäre “, sagt ihre Tochter.
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