Praktizierende zu drei Jahren Gefängnis verurteilt (Provinz Sichuan)

(Minghui.org) Li Chengfang aus dem Bezirk Dazhu der Stadt Dazhou wurde zu drei Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 4.000 Yuan [1] verurteilt, weil sie das Praktizieren von Falun Gong nicht aufgeben möchte.

Die etwa 50-Jährige war am 9. Dezember 2016 verhaftet worden. Auch Lis Mann und Qiu Daming und seine Frau Wu Fengqiong, die gerade auf Besuch waren, wurden in Gewahrsam genommen.

Qiu und Lis Mann durften kurz darauf wieder gehen, während die beiden Frauen in Haft verblieben.

Li brachte man ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Dazhou und Wu ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Dazhu.

Bei Lis Verhandlung am 21. Juli 2017 vor dem Gericht Dazhu verteidigte ihr Anwalt ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit. Der Vorsitzende Richter vertagte die Anhörung ohne Urteilsverkündung.

Zwei Monate später erfuhr Lis Mann, dass sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war.

Die von der Polizei bei der Durchsuchung beschlagnahmten Bankkarten und das Bargeld sind bis heute nicht zurückgegeben worden. Darüber hinaus verurteilte der Richter sie zu einer Geldstrafe von 4.000 Yuan.

Für die Verfolgung verantwortliche Person:Pang Xiaozhou, Staatsanwalt: +86-15881868910


[1] Das sind umgerechnet ca. 520 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.