Staatsanwaltschaft und Gerichtshof erklären Falun Gong-Praktizierenden für unschuldig

(Minghui.org) Während sich die Menschen in Festlandchina immer mehr über Falun Gong informieren, lehnen immer mehr Mitarbeiter der Staatsanwaltsschaft und des Gerichtshofs die Beteiligung an der Verfolgung ab. Es folgen zwei Beispiele.

Provinz Jiangsu: Gerichtshof lässt Falun Gong-Praktizierende mangels Beweisen frei

Zhang Sufang wohnt in der Stadt Yancheng, der Provinz Jiangsu in China. Am 09. Juli 2016 wurde sie auf dem Markt festgenommen, als sie den dort Anwesenden von den wahren Begebenheiten über Falun Gong berichtete. Darauffolgend wurde sie zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Zhang legte Berufung gegen das Urteil ein. Bei der zweiten Gerichtsverhandlung übernahm sie selbst die Verteidigung. Sie erklärte, wie vorteilhaft sich Falun Gong auf ihr Leben ausgewirkt habe und das sie durchaus ein guter Mensch sei, der sich nach Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht verhalte. Außerdem sei es anhand der geltenden Gesetze ihr gutes Recht Falun Gong zu praktizieren, und sie übe nur ein Grundrecht aus, was ihr durch die Verfassung gewährt werde. Bei der zweiten Verhandlung kam das Gericht zu der Entscheidung, dass es keine Beweise für eine Schuld gab. Am 29. März 2017 wurde Frau Zhang freigelassen.

Provinz Liaoning: Staatsanwaltschaft lehnte die Anklagedokumenten mehrmals ab

Yang Shuyu lebt in der Stadt Dalian, der Provinz Liaoning in China. Nachdem er den ehemaligen Staats- und Parteichef Jiang Zemin wegen seines Befehls zur Auslöschung von Falun Gong angezeigt hatte, wurde er am 8. März 2016 von Beamten des Polizeireviers Bezirk Jinxiu entführt. Im Zuge dessen wurde auch seine Wohnung durchwühlt. Sein Fall wurde mehrmals von der Staatsanwaltschaft der Stadt Heshakou zurückgewiesen. Danach mussten die Polizisten den Fall erneut untersuchen. Am 30. März 2017 wurde Yang Shuyu freigelassen.