117 neue Fälle, bei denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurden

(Minghui.org) Laut Informationen, die an die Minghui-Website übermittelt wurden, gab es im April 2017 insgesamt 117 neue Fälle, in denen Falun-Gong-Praktizierende vom Gerichtssystem der Kommunistischen Partei Chinas zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sind.

Von den 117 Fällen wurden 97 Praktizierende im Jahre 2017 und 20 bereits im Vorjahr verurteilt. Aufgrund der Internetblockade der Kommunistischen Partei kann über die Anzahl der Praktizierenden, die verurteilt wurden, sowie über den genauen Zeitpunkt ihrer Verurteilung oft nicht zeitnah berichtet werden. Es stehen auch viele Informationen nicht zur Verfügung.

Die Verurteilung der Praktizierenden ergab sich oft aus unfairen Verhandlungen. Einige Praktizierende hatten Rechtsanwälte, die bereit waren, die verfassungsmäßigen Rechte ihrer Mandanten auf Glaubensfreiheit zu verteidigen. Oft wurde den Anwälten jedoch untersagt, den Gerichtssaal zu betreten oder sie wurden ständig von Gerichtsbeamten unterbrochen, wenn sie ihre Verteidigungsargumente vorbrachten.

Es gab auch Praktizierende, die entweder keine gesetzliche Vertretung hatten oder gezwungen waren, gerichtlich bestellte Anwälte zu akzeptieren, die angewiesen waren, sie auf schuldig zu verteidigen. Einige Praktizierende wurden sogar ohne Kenntnis ihrer Familien oder Rechtsanwälte vor Gericht gestellt oder verurteilt.

Die Dauer der Haftstrafen liegt zwischen sechs Monaten und sieben Jahren mit einem Durchschnitt von 2,8 Jahren. Einer der verurteilten Praktizierenden wurde zu Geldstrafen von insgesamt 20.000 Yuan (ca. 2.620 EUR) [1] verurteilt. Weitere vier wurden zu 10.000 Yuan (ca. 1.310 EUR) verurteilt. Ein Praktizierender wurde von der Polizei zur Zahlung von insgesamt 20.000 Yuan (ca. 2.620 EUR) erpresst.

Die verurteilten Praktizierenden kommen aus 21 Provinzen und zentral kontrollierten Stadtverwaltungen, und sie kommen aus allen Gesellschaftsschichten. Einige von ihnen waren schon wiederholt verhaftet oder für ihren Glauben verurteilt worden.

Die 117 Fälle von Verurteilungen aufgeteilt auf Provinzen

Gerichtlich bestellte Anwälte, die beauftragt sind, auf schuldig zu plädieren

Das Bezirksgericht Jiulongpo in Chongqing verhandelte am 28. Oktober 2016 gegen fünf Falun-Gong-Praktizierende. Die Angeklagten waren die drei Frauen Zhou Hong, Chen Changying und Yang Changqin und die beiden Männer Yu Guanghe und Liu Jianping.

Chen Changying und Liu Jianping waren am 24. November 2015 verhaftet worden, als sie Informationen über die Verfolgung von Falun Gong verteilten. Am selben Tag brachen die Polizisten in Zhous Haus ein und verhafteten sie. Am 28. November 2015 verhafteten sie auch Yu Guanghe und Yang Changqin.

Die Familien von Chen, Liu und Yang beauftragten Anwälte zu ihrer Verteidigung. Alle drei plädierten auf nicht schuldig. Die beiden anderen (Zhou und Yu) erhielten gerichtlich bestellte Anwälte, die angewiesen wurden, ihre Mandanten auf schuldig zu verteidigen.

Zhou und Yu forderten jedoch einen Freispruch mit der Begründung, dass sie in der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechtes auf Glaubensfreiheit kein Gesetz übertreten hätten. Der Richter bat um die Meinungen der beiden gerichtlich bestellten Anwälte. Beide antworteten: „Ich stimme dem Angeklagten zu.“

Der Richter verurteilte später alle fünf Praktizierenden zu Gefängnisstrafen und zwar Yu zu neun Jahren, Zhou zu vier Jahren, Yang zu dreieinhalb Jahren, Chen zu zweieinhalb Jahren und Liu zu zwei Jahren.

Praktizierende wurden ohne Wissen ihrer Familien vor Gericht gestellt und verurteilt

Die Behörden stellten drei Praktizierende aus der Stadt Xinzhou, Provinz Shanxi im April 2017 vor Gericht und verurteilten sie, ohne ihre Familien zu benachrichtigen. Die Praktizierende Wang Meiyun wurde zu drei Jahren verurteilt, Yang Junjun (m) und Liang Tiancai (m) zu jeweils dreieinhalb Jahren. Ihre Familien erfuhren von den Verurteilungen durch informelle Kanäle und reichten in ihrem Namen Berufungsklagen ein.

Wang (w) und Yang (m) lasen Falun-Gong-Bücher in ihren Wohnungen, als die Polizei am 13. Januar 2016 einbrach und sie verhaftete. Am nächsten Tag wurde auch Liang (m) in seinem Haus verhaftet.

Die Polizei verhaftete zwei Schwestern aus dem Landkreis Linyi in der Provinz Shandong, weil sie am 8. Oktober 2016 Literatur über Falun Dafa verteilt hatten. Die Frauen Meng Xianglan und Meng Xiangling wurden am 19. Oktober in das Untersuchungsgefängnis Linyi gebracht. Sie wurden heimlich im April 2017 vor das Landgericht Mengyang gestellt, wo Meng Xianglan zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde und Meng Xiangling zu eineinhalb Jahren.

Richter und Polizei stören den Verteidiger vor Gericht

Der Praktizierende Zeng Liuming aus der Stadt Heyuan, Provinz Guangdong, wurde am 24. September 2016 in seinem Haus verhaftet. Nach fast vier Monaten rechtswidriger Inhaftierung wurde Zeng am 19. Januar 2017 vor das Bezirksgericht Zijin gestellt. Nur zwei seiner Familienangehörigen wurden zur Verhandlung zugelassen.

Während des Prozesses störten der Richter und die Polizeibeamten häufig Zeng und seinen Anwalt während ihrer Verteidigung. Die Sitzung wurde wegen unzureichender Beweise ohne ein Urteil vertagt. Später verurteilte das Gericht heimlich Zeng zu zweieinhalb Jahren, ohne Zengs Anwalt oder seine Familie zu benachrichtigen. Seine Familie reicht nun eine Berufungsklage ein.

Frau aus Sichuan verurteilt, während ihr Rechtsanwalt draußen festgehalten wird

Eine Praktizierende aus der Stadt Luzhou, Provinz Sichuan, wurde am 20. September 2016 vor Gericht gestellt, während ihr Anwalt nicht eingelassen wurde, weil er gegen die rechtswidrigen Praktiken des Gerichts protestiert hatte. Luo Shuizhen war am 25. Dezember 2015 verhaftet worden, weil sie mit Menschen über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime gesprochen hatte.

Plötzlicher Ortswechsel

Als der Anwalt am 6. September die Mitteilung über die Verhandlung erhielt, stand darin, dass die Anhörung am 13. September im Raum 9 des Mittleren Gerichts der Stadt Luzhou stattfinden würde. Er wartete auch auf eine Abschrift der Anklage, aber das Gericht lieferte ihm dieses Dokument nie, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben war.

Der Anwalt wurde einige Tage später darüber informiert, dass die Anhörung auf den 20. September verschoben worden sei, aber die Örtlichkeit die gleiche sei.

Am 20. September um 08:00 Uhr kam er am Gerichtsgebäude an, sah aber keine Anzeichen einer bevorstehenden Verhandlung. Ein Gerichtsschreiber rief ihn um 08:30 Uhr an und sagte, dass die Verhandlung in einen Gerichtssaal im Untersuchungsgefängnis Naxi verlegt worden sei, wo sein Mandant gefangen sei.

Der Anwalt protestierte gegen den plötzlichen Wechsel des Veranstaltungsortes ohne vorherige Ankündigung, konnte aber nichts an der Tatsache ändern.

Unrechtmäßiger Sicherheitscheck und Verbot von Laptop

Der Anwalt eilte in das Untersuchungsgefängnis, wurde aber draußen von Gerichtsdienern abgefangen, die verlangten, dass er einen Sicherheitscheck durchlaufen solle. Er protestierte gegen die rechtswidrige Praxis, da das chinesische Gesetz Verteidiger von solchen Sicherheitskontrollen ausnimmt.

Der Richter kam heraus und sagte, dass der Anwalt sein Laptop zurücklassen müsse und stattdessen einen Gerichts-Computer benutzen müsse. Der Anwalt argumentierte, dass kein Gesetz die Verwendung von Laptops in Verhandlungen verbietet. Er forderte auch den Richter auf, eine Rechtsgrundlage für eine solche Beschränkung vorzulegen.

Der Richter ignorierte den Anwalt und ging hinein, um mit der Anhörung zu beginnen, die dann in weniger als 30 Minuten abgeschlossen war.

Luo wurde später zu 4 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.310 EUR) [1] verurteilt.

Frau ohne rechtliche Vertretung vor Gericht

Li Liming, stellvertretende Rektorin einer landwirtschaftlichen Technologieschule in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, wurde im November 2016 verhaftet, nachdem die Polizei Falun-Gong-Literatur in ihrer Tasche gefunden hatte. Nach fast fünf Monaten Haft wurde sie in Sujiatun vor Gericht gestellt. Sie verteidigte sich selbst und plädierte auf nicht schuldig. Das Gericht verurteilte sie heimlich zu sechs Monaten. Im Mai 2017, sechs Monate nach ihrer Verhaftung, wurde ihr die Strafzeit auf ihre bereits abgesessene Untersuchungshaft angerechnet und sie wurde freigelassen.

Verteidiger plädieren für Praktizierende auf nicht schuldig

In der Verhandlung von vier Falun-Gong-Praktizierenden in der Stadt Hanchuan, Provinz Hubei, empfahl der Staatsanwalt leichtere Strafmaße, nachdem er den Verteidigungsargumenten zugehört hatte.

Peng Lumei, Wang Sheng, Wang Guilan und Li Xianqi wurden am 17. Januar 2016 für das Aufhängen von Transparenten mit Informationen über Falun Gong vor Gericht gestellt.

Die Verteidiger konstatierten, dass kein Gesetz in China Falun Gong für illegal erklärt und dass ihre Mandanten jedes Recht hätten, ihren Glauben öffentlich zu machen, der auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht basiert. Sie forderten, dass ihre Mandanten ohne Verurteilung freigelassen würden.

Staatsanwalt Chen Shunxiang widerlegte die Argumente der Verteidigung nicht. Stattdessen schlug er vor, dass der Richter den Praktizierenden leichtere Strafmaße auferlegen solle.

Später verhängte der Richter folgende Gefängnisstrafen über die Praktizierenden:Peng: 2 Jahre,Wang Sheng: 1 Jahr und 2 Monate,Wang Guilan: 2 Jahre und 5 Monate,Li: 1 Jahr und 5 Monate.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.