Provinz Hebei: Zwei Praktizierende wegen des Verteilens von Informationsmaterial über Falun Gong vor Gericht
(Minghui.org) Zwei Bewohnerinnen des Bezirk Laishui standen vor dem Gericht der Stadt Baoding unter der Anklage nach § 300 des chinesischen StGB: Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren. Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Regime Chinas oft, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.
Ren Junying und Zhao Qiuyun waren am 5. Oktober 2016 verhaftet worden, als sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatten. Bei der Gerichtsverhandlung am 27. April 2017 plädierten ihre Anwälte auf nicht schuldig und forderten Freispruch.
Die Vorsitzende Richterin vertagte die Verhandlung ohne Urteilsverkündung.
Ren und Zhao verblieben im Untersuchungsgefängnis der Stadt Baoding. Ren erlitt einen Rückfall ihres Herzproblems, erhält aber keine ärztliche Behandlung.
Der Prozess: Anwälte entkräften den Beweis der Staatsanwaltschaft
Staatsanwalt Wei zitierte eine Aussage vom örtlichen Büro 610, dass Zhao und Ren das Gesetz gebrochen hätten, präzisierte jedoch nicht welches Gesetz.
Die Anwälte wiesen darauf hin, dass das Büro 610 eine außerrechtliche Einrichtung sei mit der Aufgabe Falun Gong auszulöschen und dass es nicht die gesetzliche Autorität besitze, zu bestimmen, wer welches Gesetz gebrochen habe. Sie betonten außerdem, dass es kein Gesetz in China gebe, dass Falun Gong für illegal erklärt und dass ihre Klientinnen nur ihr Grundrecht ausgeübt hätten, als sie auf die illegale Verfolgung von Falun Gong aufmerksam machten.
Sie entkräfteten auch den Beweis der Staatsanwaltschaft in Form von Informationsmaterial über Falun Gong, das man Ren und Zhao abgenommen hatte. Die konfiszierten Materialien seien der rechtmäßige Besitz ihrer Klientinnen und hätten niemandem Schaden zugefügt, geschweige denn den Gesetzesvollzug unterminiert, erklärten die Anwälte.
Staatsanwalt Wei hielt dagegen, dass das Informationsmaterial über Falun Gong, das bei Zhao und Ren beschlagnahmt worden sei, ausreiche, um sie zu hohen Haftstrafen zu verurteilen.
Die Anwälte wiesen darauf hin, dass der Beweis der Staatsanwaltschaft auch einige Bücher beinhalte, die jedoch offensichtlich von Wasser zerstört und unleserlich gemacht worden seien. Wei hatte keine Antwort auf die Frage, welche Bücher er gegen Zhao und Ren einzusetzen gedenke.
Angeklagte bestätigt die Misshandlung von Praktizierenden
Ren berichtete, wie die Wärter im Untersuchungsgefängnis inhaftierte Falun-Gong-Praktizierende, auch sie selbst, misshandeln. Sie musste jeden Tag um 5:20 Uhr aufstehen und hart arbeiten, ohne bezahlt zu werden. In nur wenigen Monaten sei ihr Herzproblem wieder aufgetaucht, das durch das Praktizieren von Falun Gong vor einigen Jahren verschwunden sei. Die Wärter hätten ihr jedoch keine ärztliche Behandlung gewährt.
Ren berichtete auch von der entsetzlichen Misshandlung der Praktizierenden Zhang Xiaofen. Sie sei nun in ein örtliches Gefängnis verlegt worden, um ihre dreijährige Haftstrafe wegen ihres Glaubens abzusitzen. Die Wärter hätten einigen Insassen befohlen, eine Zahnbürste in Zhangs Vagina einzuführen und damit herumzustochern.
Rens Anwälte forderten, dass Richterin Sun eine Untersuchung der Misshandlung gegen ihre Klientinnen im Untersuchungsgefängnis einleite, doch Sun ignorierte die Forderung.
Richterin droht den Anwälten
Als die Anwälte ihre Klientinnen verteidigten, wurden sie mehrere Male von Richterin Sun unterbrochen. Sie schimpfte mit ihnen, weil sie Falun Gong vor Gericht erwähnten. Mehr als einmal drohte sie ihnen mit einem Ausschluss wegen Missachtung des Gerichts.
Sun erlaubte jedoch dem Staatsanwalt Wei, die Anwälte anzusprechen, nachdem sie die Verhandlung vertagt hatte. Als die Zuschauer den Gerichtssaal verließen, sprach Wei mit den Anwälten und ermahnte sie, die Rechtsordnung des kommunistischen Regimes einzuhalten. Die Anwälte versuchten Wei zu widersprechen, wurden jedoch von Richterin Sun abgehalten.
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