Provinz Hubei: Frau wird freigelassen - Staatsanwaltschaft lehnt Anklage gegen sie ab
(Minghui.org) Eine Bewohnerin der Stadt Wuhan wurde im April 2017 freigelassen, nachdem die örtliche Staatsanwaltschaft abgelehnt hatte, sie anzuklagen, nur weil sie mit anderen Menschen über Falun Gong gesprochen hatte. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime verfolgt wird.
Zhao Fenglan, Angestellte an der Universität für Landwirtschaft in Huazhong, wurde am 9. August 2016 verhaftet. Als sie nicht nach Hause kam, erkundigten sich ihre Angehörigen bei der lokalen Polizeiwache nach ihrem Verbleib. Die Polizisten leugneten, dass sie inhaftiert worden war.
Ein aufrichtiger Insider bestätigte später der Familie, dass sie sich tatsächlich in der Polizeiwache befand. Ihre Angehörigen forderten ihre sofortige Freilassung, doch ein Beamter meinte, dass sie mindestens drei bis fünf Monate eingesperrt bleiben würde. Außerdem forderte er sie auf, die Polizei nicht weiter zu belästigen.
Zhaos Familienangehörigen gingen in den nächsten vier Monaten mehrmals zur Polizeiwache, doch sie hörten immer wieder dasselbe. Als sie das letzte Mal ihre Freilassung forderten, waren sie entsetzt zu erfahren, dass ihr Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und Zhao ins Untersuchungsgefängnis gebracht worden war.
Die Familie war außer sich, da sie von der Polizei keine Benachrichtigung erhalten hatte. Die Angehörigen engagierten einen Anwalt, der Zhao bald darauf besuchte. Er erfuhr, dass Zhao schon vor einer Weile einen offiziellen Haftbefehl erhalten hatte, doch auch darüber war die Familie nicht informiert worden. Mittlerweile hatte sich ihre Gesundheit verschlechtert und sie musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Dort durfte der Anwalt sie nicht besuchen. Danach sprachen er und seine Angehörigen immer wieder mit der Staatsanwaltschaft und forderten ihre Freilassung. Im April 2017 legte die Staatsanwaltschaft fest, keine Anklage gegen sie zu erheben. Bald darauf war sie frei.
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