Klage fallengelassen – doch der mühsame Kampf geht weiter, die Falun-Gong-Praktizierende freizubekommen
(Minghui.org) Wang Yu aus der Stadt Dandong wurde am 28. August 2016 verhaftet. Sie war gerade dabei, Kurznachrichten mit ihrem Mobiltelefon zu verschicken, in denen über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime Chinas aufgeklärt wurde. Falun Gong ist ein spiritueller Kultivierungsweg, der sich nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht richtet.
In den darauffolgenden neun Monaten kontaktierte die Familie die örtliche Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht mit persönlichen Besuchten, Telefonaten und Briefen. Sie sollten am 24. März 2017 planmäßig vor Gericht erscheinen, aber dann wurde die Anhörung abgesagt. Danach erfuhr ihre Familie von der Polizei, dass die Klage abgewiesen worden sei und Wang schon bald freigelassen werde.
Allerdings weigerten sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht, die Abweisung der Klage zu bestätigen, und ließen Wang dann doch nicht frei. Sie befindet sich bis dato noch in Haft.
Verantwortliche Personen
Du Guojun vom Büro der Staatssicherheit der Stadt Dandong führte Wangs Verhaftung durch. Der stellvertretende Chef Zhen Baoxiang von der Polizeistation in Linjiang, der Staatsanwalt Zhang Youli von der Staatsanwaltschaft in Zhenxing und Richter Tao Zhanhua und Dong Wen vom Gericht in Zhenxing sind für ihren Fall verantwortlich.
Die Begegnungen der Familie mit den Behörden – eine Zeitlinie:
19. September 2016
Wangs Familie ging zur Polizeistation von Linjiang, um die von ihr beschlagnahmten Gegenstände zurückzuverlangen. Allerdings meinte der Polizist Li Wenkai, dass diese noch als Beweis für die Staatsanwaltschaft benötigt würden und somit in Polizeigewahrsam bleiben müssten.
20. September 2016
Die Familie besuchte die Staatsanwaltschaft von Zhenxing und erfuhr dort, dass die Staatsanwaltschaft den Fall am 2. September erhalten und ihn am 7. September der Polizei für weitere Informationen zurückgegeben hatte.
12. Oktober 2016
Die Familie besuchte erneut die Staatsanwaltschaft und erfuhr, dass der Fall jetzt in einer anderen Abteilung innerhalb der Agentur ruhte. Der Staatsanwalt Zhang Youli, dem der Fall zugewiesen worden war, konnte sich nicht mit der Familie treffen. Ein anderer Abteilungsleiter namens Fan Shitao hörte nicht auf ihre Sorge, dass Wang schon länger als die gesetzlich zulässige Haftzeit inhaftiert gewesen wäre.
19. Oktober 2016
Die Familie traf sich mit Staatsanwalt Zhang, der ihnen eine einseitige Anklageschrift von der Polizei zeigte. Aus dem Dokument ging hervor, dass Wang als Wiederholungstäterin galt, da sie schon einmal zu Zwangsarbeit verurteilt worden war, weil sie sich geweigert hatte, auf Falun Gong zu verzichten. Ihre Familie widerlegte die Erklärung, weil kein Gesetz in China Falun Gong als kriminell einstuft.Zhang forderte die Familie daraufhin auf, ihn nicht wieder zu belästigen.
26. Oktober 2016
Die Familie ging zur Staatsanwaltschaft, um dort einen Brief abzugeben, den sie an Zhang gerichtet verfasst hatte. Darin forderte sie ihn auf, die Anklage gegen Wang zurückzuziehen. Es hieß, dass Zhang gerade in einem Meeting sei. Sein Stellvertreter Sun Guozhi behauptete, dass er über diesen Fall nichts wisse. Die Familie versuchte es an diesem Tag noch mehrmals, konnte Zhang aber nie erreichen.
18. November 2016
An diesem Tag war die Staatsanwaltschaft offen für Besuche, aber Wangs Familie war es nicht möglich, den leitenden Staatsanwalt zu treffen, weil sie sich nicht ausweisen konnte.
21. Dezember 2016
Die Familie versuchte erneut, Zhang zu treffen, aber er unterhielt sich lediglich telefonisch mit ihnen. Nochmals betonte er, dass Wangs Angehörigen ihn nicht mehr belästigen sollten.
28. Dezember 2016
Wangs Schwester rief Staatsanwalt Zhang an und fragte nach, ob er die zwei Briefe erhalten habe, die sie ihm geschickt hätten. Er antwortete: ‚Ja, aber noch nicht gelesen. Jetzt muss ich erst mal ein Mittagsschläfchen halten‘ und legte dann auf.
18. Januar 2017
Die Familie rief Zhang an und verlangte von ihm, die Klage abzuweisen. Er antwortete, dass er vorhabe, den Fall am nächsten Tag dem Gericht weiterzuleiten.
8. Februar 2017
Die Familie besuchte das Gericht in Zhenxing und traf sich mit Richter Tao Zhanhua. Tao räumte ein, dass sie den Fall am 20. Januar erhalten hätten. Des Weiteren gab er zu, dass es nicht in seiner Macht stehe, Falun-Gong-Praktizierende freizusprechen. Die Familie erklärte, dass man mit den sogenannten Beweisen Wang Yu nicht für schuldig erklären könne. Daraufhin erwiderte Tao, dass sehr viele Überwachungsgeräte im Sicherheitssystem eingesetzt seien und sehr viel Personal Gehälter bekommen müssten. Sie müssten jedes Jahr einiges schaffen, anders würde es nicht gehen.
24. Februar 2017
Die Familie besuchte die Polizeistation von Linjiang und wollte mit dem stellvertretenden Leiter Zhen Baoxing zu sprechen. Sie wurden einfach abgewiesen. Daraufhin ging sie zum Gerichtshof und traf dort Richter Dong Wen, der ihnen erzählte, dass Wang am 24. März planmäßig vor Gericht erscheinen sollte. Allerdings rief Dong die Familie später an und sagte, dass die Anhörung abgesagt worden sei. Er gab keine Stellungnahme dazu ab.
6. März 2017
Die Familie ging zur Polizeistation von Linjiang, um nach dem Stand des Falles von Wang zu fragen. Der Leiter Wang Haibin sagte, dass er vor kurzem an die Position getreten sei und von daher nichts über den Fall wisse.
21. März 2017
Richter Dong rief die Familie erneut an und erinnerte sie daran, dass die Anhörung am Freitag abgesagt worden sei.
2. April 2017
Du Guojun, der Wang verhaftet hatte, rief ihre Familie an und teilte ihr mit, dass ihre Klage abgewiesen worden sei und dass Wang schon bald freigelassen werde.
5. April 2017
Die Familie rief Richter Tao an und fragte ihn nach seiner Freilassung. Allerdings meinte Tao, dass der Gerichtshof noch keine Entscheidung darüber getroffen habe, ob ihre Klage abgewiesen werde.
19. April 2017
Die Familie rief Staatsanwalt Zhang an, um die Abweisung von Wangs Klage zu überprüfen, aber Zhang behauptete, dass er nichts davon wisse und dass er nicht in der Lage sei, sie freizulassen. Daraufhin rief die Familie den Polizeichef und seinen Stellvertreter Zhen an. Beide weigerten sich, die Abweisung der Klage zu bestätigen.
24. April 2017
Die Familie rief Staatsanwalt Tang Xiguo an, der sagte, dass Fälle von Falun Gong nicht durchschaubar sein dürften. Er weigerte sich, die Abweisung der Klage zu bestätigen. Die Familie fragte: „Es hat vor nicht langem neue Gesetze gegeben, dass Gerichtsfälle transparent bearbeitet werden sollten. Wir haben das Recht, Wang Yus Verbleib zu erfahren.“ Tang antwortete darauf: „Das geht doch nicht, dass alles transparent durchgeführt wird.“
28. April 2017
Die Familie telefonierte mit Richter Dong. Dieser behauptete, dass die Abweisung der Klage lediglich bedeute, dass der Fall für weitere Informationen an die Polizei zurückgegeben worden sei.
19. Mai 2017
Die Familie besuchte nochmals die Polizeistation in Linjiang. Der stellvertretende Leiter Zhen war nicht anwesend. Schließlich hieß es, sie sollte nach Hause gehen und die Polizei nicht mehr belästigen.
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