Staatsanwaltschaft lehnt die Anklage von zwei Frauen ab – warum sind sie dann immer noch in Haft?

(Minghui.org) Am 12. Mai 2017 wurden zwei Falun-Gong-Praktizierende aus der Stadt Dandong verhaftet, weil sie in der Nähe des Einkaufszentrums Dandong Plakate über Falun Gong aufgehängt hatten. Am 26. Mai gab die Polizei die Akten an die Staatsanwaltschaft weiter. Ihre Angehörigen erfuhren, dass ihr Fall einen Monat später abgelehnt worden war.

Am 12. Mai 2017 bemerkte Zhao Xuejing beim Einkaufen, dass ihr jemand folgte. In dieser Nacht ging sie mit Sun Lihao hinaus, um Plakate aufzuhängen, die die Verfolgung von Falun Gong durch die KP Chinas aufzeigten. Beamte der Polizeibehörde Dandong nahmen sie fest.

Die Polizisten erklärten Zhao, dass die beiden Frauen seit einem Jahr überwacht worden seien. Sie durchsuchten die beiden Praktizierenden nach ihren Schlüsseln und brachten sie in ihre Wohnungen, um auch diese zu durchsuchen. In Zhaos Wohnung beschlagnahmten die Beamten einen Drucker, Dutzende Falun-Gong-Bücher und Informationsmaterial. Aus Suns Wohnung nahmen sie eine Ausgabe des Zhuan Falun (Li Hongzhi), des Hauptwerks von Falun Gong, und weiteres Informationsmaterial mit.

Die Praktizierenden wurden anschließend zur Polizeiwache gebracht, wo einer der Beamte drohte, ihnen die Organe entnehmen zu lassen und diese zu verkaufen.

Beide Frauen kamen am nächsten Nachmittag ins Untersuchungsgefängnis.

Suns Familie erfuhr später, dass sie sieben Tage lang in Administrativhaft [1] gewesen waren. Freigelassen wurden sie jedoch nicht. Der Leiter des Untersuchungsgefängnisses erklärte den Angehörigen, dass die Polizeibehörde beschlossen habe, die Administrativhaft in Strafhaft umzuwandeln.

Am 26. Mai 2017 war der Fall der beiden Praktizierenden an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden. Als sich ihre Familien am 27. Juni dort über den Stand der Ermittlungen informieren wollten, erfuhren sie, dass die Akten an die Polizeibehörde zurückgegeben worden waren. Dennoch blieben die beiden Frauen in Haft.

Zhao und Sun waren bereits in der Vergangenheit zu jeweils sieben und drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie sich geweigert hatten, Falun Gong aufzugeben.

An der Verfolgung beteiligte Personen:Jiang Weiyu, Oberstaatsanwalt: +86-13904152223Miao, Leiter der Staatsanwaltschaft: +86-4156276513(Weitere Kontaktinformationen zu verantwortlichen Personen finden Sie im chinesischen Originalartikel.)


[1] Diese Strafe wird von einer Polizeidienststelle verhängt. Die maximale Haftdauer beträgt drei Jahre. Die Polizeibehörde kann einen Beschuldigten nach einem nur vage festgelegten Verfahren verurteilen, die Bestimmungen der Strafprozessordnung werden dabei ignoriert.