Verhaftet, weil er Informationen über Büro 610 gefordert hat
(Minghui.org) Wang Xianghui, Bewohner des Bezirks Li, wurde verhaftet, weil er Informationen über das Büro 610 forderte. Das Büro 610 ist eine außerrechtliche Einrichtung mit der Aufgabe, die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime durchzuführen. Es hat die Macht, sich über Chinas Justizsystem hinwegzusetzen.
Wang forderte diese Information, weil das Büro 610 2002 das Gericht angeordnet hatte, ihn zu elf Jahren Gefängnis zu verurteilen. Der Grund: Er hatte Programme über Falun Gong ins örtliche Kabelfernsehen eingespeist. Falun Gong ist eine buddhistische Kultivierungsschule, die auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht basiert.
Da es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong für illegal erklärt, fühlte sich Wang verpflichtet, die Rolle des Büros 610 bei der illegalen Verfolgung von Falun Gong aufzuzeigen.
Er schickte mehrere Forderungen an entsprechende Stellen der Zentralregierung, die Natur und die Mittel des Büros 610 öffentlich aufzuzeigen.
Die Polizei antwortete am 16. Juni 2017 mit seiner Festnahme. Wang Junchang von der Staatssicherheit des Bezirks Li und Sekretär Gu von der Stadtregierung Xinxing beteiligten sich persönlich daran. Sie führten eine Gruppe von Beamten an und durchsuchten Wangs Wohnung ohne einen Durchsuchungsbefehl zu zeigen. Auch lieferten sie keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände, wie vom Gesetz gefordert.
Der zuständige Beamte weigerte sich zu verraten, wohin Wang Xianghui gebracht worden war und erlaubte seiner Familie auch nicht, ihn im örtlichen Untersuchungsgefängnis zu besuchen.
Wangs Mutter war drei Tage vor seiner Festnahme gestorben. Seine Frau und sein Vater kämpften darum, seine Freilassung zu erwirken, während sie um den Verlust der Mutter trauerten.
Frühere Berichte:Wang Xianghui in Baoding City, Hebei Province Persecuted to the Verge of Deathhttp://en.minghui.org/html/articles/2007/7/21/87875.html
The Persecution of 45 Practitioners in Li County and Suning County, Hebei Provincehttp://en.minghui.org/html/articles/2007/4/26/84933.html
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