Hunan: Praktizierende zeigt Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Pflichtvernachlässigung an
(Minghui.org) Vor kurzem hat Huang Xiaofen, eine wegen ihres Glaubens an Falun Gong eingesperrte Frau gegen zwei Polizisten und zwei Staatsanwälte Anzeige erstattet – wegen Pflichtvernachlässigung.
Huang Xiaofen wohnt in der Stadt Chenzhou. Sie ruhte sich am 11. April 2017 in ihrer Wohnung aus, als mehr als zwei Dutzend Polizisten einbrachen und sie verhafteten.
Die Polizisten hatten es auf Huang abgezielt, weil sie sich weigerte Falun Gong zu widerrufen. Die spirituelle Praktik wird von der Kommunistischen Partei Chinas verfolgt. Liu Jingsong, stellvertretender Leiter der Staatssicherheit des Bezirks Beihu, leitete die Verhaftungsaktion. Seine Beamten stellten Huangs Wohnung auf den Kopf, ohne einen Durchsuchungsbefehl vorzuzeigen.
Huang durfte auch nicht anwesend sein, als die Polizisten eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände anfertigten. Ihre Familie wurde über die Verhaftung nicht informiert und erfuhr erst zwei Tage später, was geschehen war. Als ihre Angehörigen zur örtlichen Haftanstalt gingen, um Huang Kleidung zu bringen, stellten sie schockiert fest, dass Huang für zwölf Tage in Untersuchungshaft gesperrt worden war.
Doch nach den zwölf Tagen ließ man Huang nicht frei. Stattdessen sperrten die Polizisten sie unter Strafhaft weiterhin ein und lehnten wiederholt ihren Antrag zur Freilassung auf Kaution ab.
Huang beauftragte am 26. April ihren Anwalt damit, Anzeige gegen die Polizisten zu erheben. Sie beschuldigte sie, gegen die rechtlich vorgeschriebenen Abläufe bei ihrer Festnahme und Inhaftierung verstoßen zu haben.
Liu und sein Vorgesetzter, Bian Lichuan (Leiter der Staatssicherheit des Bezirks Beihu) gaben am 19. Mai die in Huangs Wohnung beschlagnahmten Gegenstände bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Beihu ab. Eine Woche später wurde ein offizieller Haftbefehl gegen Huang ausgestellt.
Am 2. Juni reichte Huang eine weitere Anzeige ein, diesmal gegen Bian, Liu, Tang Xiaobi und Liu Jihong. Die beiden letztgenannten waren die Staatsanwälte, die den Haftbefehl ausgestellt hatten.
Huangs Anwalt sagte, dass es kein Gesetz in China gibt, in dem Falun Gong zu praktizieren als Verbrechen bezeichnet wird. Seine Klientin übe lediglich ihr von der Verfassung geschütztes Recht auf Glaubensfreiheit aus. Die vier Beschuldigten hätten jedoch das Gesetz gebrochen, nämlich als sie Huang festnahmen und sie vor Gericht stellten.
Huang verlangte in ihren Anzeigen ihre bedingungslose Freilassung und die Rückgabe der aus ihrer Wohnung beschlagnahmten Besitztümer.
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