Besuchsverbot für Angehörige einer Praktizierenden

(Minghui.org) Die Falun-Gong-Praktizierende Wu Guimin ist seit 17. Juli 2017 im Frauengefängnis Shijiazhuang eingesperrt. Ihre Angehörigen meldeten, dass ihnen die Gefängnisleitung keinen Besuch erlaube.

Ende Juli versuchte die Familie zum ersten Mal, Wu zu besuchen, danach am 10. August und erneut am 13. September. Jedes Mal wurde ihr Antrag abgelehnt. Zuerst hatte man ihnen erklärt, dass Wu in den ersten drei Monaten, der so genannten „Erziehungsphase“, niemanden sehen dürfe. Am 13. September erhielt die Familie dann die Auskunft, dass Wu einen hohen Blutzuckerspiegel habe und Medikamente erhalten habe.

Die 61-jährige Wu Guimin ist eine Falun-Gong-Praktizierende aus dem Bezirk Yi in der Provinz Hebei. Am 6. September 2015 war sie verhaftet und unter die Anklage „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ gestellt worden. Diesen Paragraphen 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Man verurteilte Wu zu drei Jahren Gefängnis. Sie legte gemeinsam mit ihrem Anwalt Berufung ein, doch das Mittlere Volksgericht der Stadt Baoding wies diese zurück.

Frühere Berichte:Anwalt widerlegt Anklage bei Verhandlung gegen Frau Wu Guiminhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/7/18/121846.html
Provinz Hebei: Falun-Gong-Praktizierende und ihr Anwalt wehren sich gegen unfairen Prozesshttp://de.minghui.org/html/articles/2016/5/28/121267.html

Anwalt erstattet Anzeige gegen den Vorsitzenden Richterhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/4/22/120527.html