(Minghui.org) Das Mittlere Volksgericht Tianjin Nr. 1 bestätigte am 12. Oktober 2018 die Freiheitsstrafen von vier Falun-Dafa-Praktizierenden ohne Anhörung. Zwei der Anwälte der Praktizierenden hatten einen Antrag auf die Anhörung gestellt. Zwei Wochen nach der Verhandlung informierte das Gericht die Anwälte über das Urteil. Dadurch hatten sie weniger Zeit für fristgerechte Berufungen.
Die vier Praktizierenden sind: Wu Dianzhong (m), Li Mingjun (w), Wang Lianrong (w) und Geng Dong (m). Sie wurden am 7. Dezember 2016 zusammen mit Dutzenden anderer Praktizierender verhaftet. Unter diesen anderen Praktizierenden befand sich Yang Yuyong. Am 11. Juli 2017 starb er an den Folgen der Folter.
Die vier Praktizierenden erschienen zweimal vor dem Bezirksgericht Xiqing: am 7. Februar und am 22. Juni 2018. Sie waren angeklagt, „eine Sekte zu benutzen, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“ [1].
Die Praktizierenden erklärten, wie sie durch die spirituelle Disziplin Falun Dafa mit den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht wieder gesund geworden seien und sich ihr Charakter verbessert habe. Sie argumentierten, dass Falun Dafa niemandem Schaden zufüge und schon gar nicht die Strafverfolgung untergrabe.
Ihre Anwälte argumentierten, dass der Verfolgung von Falun Dafa schon von Anfang an die Rechtsgrundlage gefehlt habe. Sie erklärten, dass die Praktizierenden wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit nicht hätten angeklagt werden dürfen.
Die Anwälte sagten auch gegen die Polizei und das Gericht wegen Verletzung des Gerichtsverfahren während des Strafverfahrens aus.
Die Polizei hatte vor der Verhaftung der Praktizierenden keine Durchsuchungsbefehle vorgezeigt. Sie hatten auch keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorgelegt, nachdem sie die Wohnungen der Praktizierenden durchsucht hatten.
Die Praktizierenden gaben auch an, dass die von der Polizei vorgelegten Verhörprotokolle gefälschte Geständnisse enthalten würden, die sie nie gemacht hätten. Wang sagte aus, dass die Polizei sie genötigt habe, die Verhörprotokolle zu unterschreiben. Die Polizei habe versprochen, sie freizulassen, damit sie nach Hause gehen und sich um ihre bettlägerige Mutter kümmern könne. So fügte sie sich, musste aber weiterhin in Gefangenschaft bleiben.
Das Gericht informierte die Praktizierenden nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, drei Tage vor der Anhörung. Darüber hinaus wurde der Staatsanwalt fünf Tage vor der ersten Anhörung gewechselt. Das chinesische Recht verlangt, dass die Staatsanwaltschaft das Gericht und den Verteidiger sechs Tage vor einer solchen Änderung informiert.
Wu hatte während der zweiten Verhandlung Brustschmerzen und Herzrasen. Der Richter überging seinen Antrag auf eine Pause und setzte das Verfahren fort.
Alle vier Praktizierenden wurden einen Monat nach ihrer Anhörung im Juni verurteilt. Wu wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt; die anderen drei Praktizierenden erhielten jeweils vier Jahre.
Es ist nicht das erste Mal, dass Wu wegen seines Glaubens an Falun Dafa ins Visier der Verfolger geraten ist. Vor seiner letzten Strafe hatte er vier Jahre im Gangbei-Gefängnis in Tianjin verbracht. Dort wurde er massiv gefoltert, in deren Folge er an einem Wirbelsäulenbruch litt. Er hatte Schwierigkeiten beim Gehen und nach seiner Entlassung unerträgliche Schmerzen im Rücken.
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[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Dafa-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.