Paar wird verurteilt – behinderter Sohn bleibt alleine zurück

(Minghui.org) Shao Shengrui und seine Frau Fan Yingxia aus der Stadt Urumqi (Autonome Region Xingjiang der Uighuren) sind am 11. Januar 2018 vom Bezirksgericht Toutunhe zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie haben beim Mittleren Gericht Berufung eingelegt. Während des Prozesses benannte die Polizei die vierjährige Tochter des Paares und den 16-jährigen Sohn, der an einer Zerebralparese leidet, als Zeugen. Der Beamte Cheng Xueli zwang die Kinder dazu, gegen ihre Eltern auszusagen.

Die Kinder waren von ihrer Großmutter mütterlicherseits betreut worden, während das Paar über ein Jahr in Haft war. Die Großmutter, die nicht gesund war, war aus Urumqi angereist, um sich um ihre Enkelkinder zu kümmern. Sie hatte dann einen Schlaganfall und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Tochter wird nun von einem Verwandten betreut; der behinderte Sohn ist allein zu Hause, und niemand kümmert sich um ihn.

Fan, 44, wurde am 2. Juni 2016 von Polizisten der Polizeiwache Shiyouxincun verhaftet, als sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilte. Die Polizei durchsuchte ihr Haus und nahm persönliche Sachen der Familie mit, darunter auch den PC der Kinder. Fan wurde zunächst für 15 Tage in einer Haftanstalt festgehalten und dann am 17. Juni 2016 ins Untersuchungsgefängnis Suimoguo überführt.

Shao, 47, wurde am selben Tag wie seine Frau an seinem Arbeitsplatz, dem Eisenbahnbüro Wulumuqi, verhaftet. Polizeibehörde des Bezirks Toutunhe genehmigte seine Festnahme offiziell am 13. Juli 2016. Sein Arbeitgeber stellte an dem Tag, an dem er verhaftet wurde, die Auszahlung seines Gehalts ein.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Toutunhe übergab den Fall des Paares im Dezember 2016 an das Bezirksgericht Toutunhe. Dieses gab Ende Februar 2017 eine Mitteilung zur Vertagung der Verhandlung heraus.

Der Anwalt des Paares wurde am 13. Juni 2017 darüber informiert, dass die Anhörung am 22. Juni 2017 stattfinden würde. Während der Anhörung wurde die Aussage des Jungen gegen seine Eltern verwendet. Der Anwalt wies darauf hin, dass seine Aussage nicht als Beweismittel verwendet werden dürfe, da der Sohn vom Richter als nicht zurechnungsfähig erklärt worden sei.

Der Anwalt argumentierte auch, dass die Angelegenheit, ob die 870 Flyer über Falun Gong als ein einziges Buch beurteilt oder als Propagandamaterial betrachtet werden könnten, fragwürdig sei. Der Richter nahm den Rat der Anwälte an und vertagte die Verhandlung vorübergehend.

Die zweite Anhörung fand fünf Monate später, am 26. Dezember 2017, statt. Der Richter ließ das Paar nicht sprechen und unterbrach seine Verteidiger immer wieder. Beide Anwälte plädierten auf nicht schuldig.

Die vierjährige Tochter des Paares ist sehr schwach und oft erkältet. Der 16-jährige Sohn war von Geburt an behindert. Er ist nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen und muss die Treppe hinauf und heruntergetragen und zur Schule gebracht werden. Seit seine Eltern Anfang Juni 2016 verhaftet wurden, konnte er mehr als 20 Tage lang nicht zur Schule gehen und fiel deshalb durch eine Prüfung durch. Er ist seit mehr als acht Monaten nicht mehr nach unten gekommen.

Der Verteidiger verlangte aufgrund der Situation der Familie eine Freilassung gegen Kaution, aber der Antrag wurde abgelehnt. Die Verwandten engagierten einen Anwalt aus Peking, und der Sohn des Paares unterzeichnete eine Vollmacht. Das Gericht wies den Anwalt mit der Begründung zurück, der Sohn sei dazu nicht berechtigt.

Der Anwalt fragte den Richter: „Da das Gericht den Sohn wegen seiner Zerebralparese für unzurechnungsfähig erklärt hat, wie können Sie ihn als Zeugen benennen und seine Zeugenaussage verwenden?“

Der Richter argumentierte, dass ein gesetzlicher Vormund anwesend gewesen sei, antwortete aber nicht auf die Frage des Anwalts. Der Richter sagte dann zu der Familie, dass es mühsam sei, mit einem Anwalt aus Peking zu verhandeln, und wies sie an, ihn zu entlassen.

An der Verfolgung beteiligte Personen:Li Peng, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft des Bezirks Toutunhe: +86-15276776137Li Meng, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft des Bezirks Toutunhe: +86- 991-3101223Zuhalinuer, Richter, Bezirksgericht Toutunhe: +86-991-3103525Li Jing, Wärter, Untersuchungsgefängnis Nr. 3 in der Stadt Urumqi: +86-991-4912790Lei Gang, Polizist, Polizeiwache Shiyouxincun: +86-18899198762