Sohn wird vor dem Prozess seiner Mutter bedroht und eingeschüchtert

(Minghui.org) Die Falun-Gong-Praktizierende Zhang Peihuan wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt – der Grund: „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.

Die 65-jährige Bewohnerin des Stadtteils Tongjiangkou im Bezirk Changtu verdankt Falun Gong, dass sie ihre Gesundheit wiedererlangt hat und dass sie die Energie aufbringt, ihr Restaurant zu führen. Deshalb schwankte sie nie in ihrem Glauben und erklärte anderen Menschen, dass die Verfolgung von Beginn an jeglicher Rechtsgrundlage entbehre.

Zhang und ihr Sohn waren am 23. Oktober 2017 zuhause, als Yang Yuping (stellvertretender Leiter der Polizeibehörde des Bezirks Changtu), Liu Jiangxin (Leiter der Staatssicherheitsabteilung von Changtu) und Zhou Jing (Leiter der Polizeiwache des Stadtteils Tongjiangkou) in ihre Wohnung einbrachen und diese durchsuchten.

Ihr Sohn wurde noch am selben Tag wieder freigelassen, doch sie blieb im Untersuchungsgefängnis Tieling eingesperrt.

Am 22. Januar 2018 stand Zhang vor Gericht und wurde einige Wochen später verurteilt. Gegenwärtig ist sie dabei, beim Mittleren Gericht Tieling Berufung einzulegen.

Sohn vier Tage vor der Gerichtsverhandlung bedroht

Zhangs Sohn wollte sie am 25. Oktober im Untersuchungsgefängnis besuchen, durfte jedoch nur Geld für sie hinterlegen, sie aber nicht sehen. Er engagierte einen Anwalt zu ihrer Verteidigung.

Staatsanwalt Li Hui von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Changtu gab den Fall am 27. November an die Polizei zurück. Doch die Staatssicherheitsabteilung überreichte ihm den Fall am 4. Dezember erneut und überzeugte ihn  am 22. Dezember, Anklage gegen Zhang zu erheben.

Zhangs Anwalt wurde der 22. Januar 2018 als Gerichtstermin genannt. Vier Tage davor kamen Zhou Jing und der Sekretär des lokalen Komitees für Politik und Recht zu Zhangs Wohnung und drohten ihrem Sohn. Sie warnten ihn davor, Probleme zu machen.

Zhangs Sohn ließ sich nicht abschrecken und informierte die örtlichen Falun-Gong-Praktizierenden über den bevorstehenden Prozess seiner Mutter. Die Praktizierenden verteilten dann Einladungen in der Stadt und ermutigten die Öffentlichkeit, an der Verhandlung teilzunehmen.

Unterstützer vom angeblich öffentlichen Prozess ausgeschlossen

Am Tag des Prozesses kamen über 100 Menschen zum Gericht. Dieses bestand jedoch darauf, dass nur 20, einschließlich Zhangs Angehörigen, an der Verhandlung teilnehmen dürfen. Die Beamten Yang Yuping, Liu Jianxin, Guo Xiaofeng, Guo Zhigang und Shang Yufeng standen parat, um die Ausweise der 20 Leute zu überprüfen und Fragen über die Beziehung zu Zhang zu stellen.

Der Gerichtspräsident, der auch anwesend war, ignorierte die Proteste vom Rest der Unterstützer und befahl den Gerichtsdienern, die Menge aus dem Gerichtsgebäude zu bringen.

Sie schlossen gewaltsam die Glastür zur Lobby. Einige Anhänger weigerten sich zu gehen und lehnten sich an die Tür. Der Gerichtspräsident ordnete den Gerichtsdienern an, auch die Rolltür zu senken.

Anwälte widerlegen die Beweise der Staatsanwaltschaft

Zhangs Anwälte plädierten auf nicht schuldig. Sie wiesen darauf hin, dass es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong für illegal oder als Sekte erklärt und dass ihre Klientin nichts getan habe, um jemanden zu schaden, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben zu haben.

Der Staatsanwalt zitierte das Verhörprotokoll von Zhangs Sohn als Beweismittel gegen sie. Ihre Anwälte konterten, dass ihr Sohn ihnen erzählt habe, dass er sich geweigert hatte, das Protokoll zu unterschreiben, nachdem er erkannt hatte, dass es voller erfundener Anschuldigungen gegen seine Mutter war.

Zum Beweis der Anklage gehörten auch 13 Exemplare unvollendeter Broschüren, die bei Zhang zu Hause beschlagnahmt worden waren. Der Staatsanwalt argumentierte, dass die Broschüren Informationen über Falun Gong enthielten. Ihre Anwälte wiesen darauf hin, dass der Besitz und die Herstellung von Informationsmaterial über Falun Gong völlig legal sei. Sie forderten den Staatsanwalt auf, die 13 genannten Exemplare vor Gericht vorzulegen, aber der Staatsanwalt hatte nichts zu zeigen.

Die Anwälte wiesen auch darauf hin, dass die Polizisten keine Ausweise oder Durchsuchungsbefehle gezeigt hatten, als sie ihre Klientin verhafteten, und sie ihr auch keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände gegeben hatten, so wie es das Gesetz vorschreibt.

Zhang sagte auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus und verlangte einen Freispruch.

Richter Wang Ning vertagte die Sitzung, ohne ein Urteil zu fällen.

Zhangs Sohn rief am 2. Februar Richter Wang an, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Erst dann erfuhr er, dass seine Mutter zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden war.