Shanghai: Trotz fragwürdiger Zeugenaussagen und rechtswidriger Anklage wird Falun-Gong-Praktizierende verurteilt

(Minghui.org) Die Polizei hat am 16. Juni 2017 Sun Baomei, eine Falun-Gong-Praktizierende aus Shanghai, festgenommen, und in eine Haftanstalt gebracht. [1] Einen Monat später wurde sie offiziell inhaftiert. Sieben Monate später, am 7. Februar 2018, verurteilte das Bezirksgericht Pudongxin Sun zu zehn Monaten Haft. Während des Prozesses lehnte der Richter den Antrag des Verteidigers ab, Zeugen, die fragwürdige Aussagen gemacht hatten, ins Kreuzverhör zu nehmen. Er erlaubte auch nicht, dass Suns Familie am Prozess teilnahm.

Während der Anhörung war Sun in Handschellen gefesselt und musste stehen, bis ihr Anwalt dagegen protestierte. 

Sun plädierte auf nicht schuldig und erklärte, dass sie kein Verbrechen begangen habe, nur weil sie Falun Gong praktiziere.

Ihr Anwalt forderte das Gericht auf, die Zeugen der Staatsanwaltschaft zu überprüfen, weil sie angaben, dass Sun sich an zwei Orten zur gleichen Zeit aufgehalten habe. Der Anwalt verlangte auch, den Eigentümer des Presseverlagsamtes von Shanghai zu überprüfen. Das Amt hatte nämlich eine Erklärung eingereicht, in der es erwähnte, dass Suns Besitz von Falun-Gong-Büchern illegal sei. Der Anwalt wies darauf hin, dass das Amt nicht befugt sei, eine solche Aussage zu machen. Es gebe auch keine Unterschrift eines Verantwortlichen. Außerdem sei die Erklärung belanglos, weil Falun-Gong-Bücher in China nicht mehr verboten seien.

Der Richter wies beide Anträge zurück.

Suns Anwalt brachte juristische Dokumente bei, aus denen hervorging, dass Falun Gong keine illegale Organisation oder Sekte ist. Diese falsche Anklage [2] wird vom Staat regelmäßig gegen Falun-Gong-Praktizierende verwendet. Der Anwalt argumentierte, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Gong kriminalisiere. Sun hätte niemals strafrechtlich verfolgt werden dürfen, da sie lediglich ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausübe.

Der Richter unterbrach die Aussage des Anwalts.

Persönlicher Hintergrund

Sun Baomei wohnt im Bezirk Pudongxin, wo sie in einer Grundschule arbeitete. Sie fing 1999 an, Falun Gong zu praktizieren. Bald nachdem sie angefangen hatte zu praktizieren, verschwanden ihr langfristiges Hautproblem und ein Knoten in der Brust.

Nach Beginn der Verfolgung wurde Sun siebenmal verhaftet.

Polizei und Agenten des Büros 610 waren bereits am 2. März 2017 in ihre Wohnung eingebrochen und hatten diese durchsucht, ohne sich auszuweisen oder einen Durchsuchungsbefehl vorzulegen. Damals wurde Sun festgenommen, fünf Tage später wieder freigelassen.


[1] Falun Gong ist eine spirituelle Disziplin, die derzeit in China verfolgt wird.[2] Falun-Gong-Praktizierende werden regelmäßig nach § 300 des StGB angeklagt, in dem es heißt: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren …“