78-Jährige in Schnellverfahren zu zwei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.de) Eine 78-jährige Frau wurde dreizehn Tage nach ihrer Verhaftung wegen des Praktizierens von Falun Dafa [1] zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Hua Mingsu aus der Stadt Pengzhou, Provinz Sichuan wurde am 6. August 2019 von vier Beamten in ihrer Wohnung festgenommen. Das Stadtgericht Pengzhou verurteilte sie am 19. August 2019.

Hua befindet sich derzeit im Untersuchungsgefängnis Anjing. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Nach den in China üblichen Verfahren bei Strafsachen wird die Verhaftung in der Regel einen Monat später genehmigt und die Polizei erhält weitere zwei Monate Zeit, um den Fall zu untersuchen und dem Staatsanwalt vorzulegen. Es dauert einen Monat, bis die Staatsanwaltschaft den Verdächtigen anklagt und den Fall an das Gericht weiterleitet. Innerhalb von drei Monaten kommt es dann in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung.

Warum wurde im Falle von Hua der voraussichtlich siebenmonatige Verfahrensprozess auf zwei Wochen reduziert?

Vor der jüngsten Verurteilung war Hua schon am 17. April 2019 verhaftet worden. Vorausgegangen war eine Anzeige, weil sie mit Mitmenschen auf der Straße über Falun Dafa gesprochen hatte. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Materialien. Nachdem sie Hua 15 Stunden lang auf der Polizeistation festgehalten hatten, ließ man sie schließlich frei.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.