Kaum zu glauben: Richter lehnt drei Fälle von Falun-Dafa-Praktizierenden aus Mangel an Beweisen ab

(Minghui.org) Vor kurzem fand eine richterliche Anhörung von drei Praktizierenden statt. Darin äußerte der Richter seine Bedenken, die Fälle anzunehmen. Nach der Anhörung gab er die Akten wegen mangelnder Beweise an die Staatsanwaltschaft zurück.

Die drei Frauen Bian Yanjuan (auch als Bian Xiujuan bekannt), Zheng Yanmei und Li Yuemian wurden am 8. November 2019 vor dem Gericht Anping angehört. Sie waren wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] verhaftet worden.

Starke Argumente der Verteidigung und Plädoyer auf nicht schuldig

Alle drei Anwälte, auch der für Zheng vom Gericht bestellte Anwalt, plädierten auf nicht schuldig. Üblicherweise werden Anwälte, die vom Gericht bestellt werden, angewiesen, im Fall von Praktizierenden auf schuldig zu plädieren. Daher war Zheng sehr dankbar, dass auch ihr Anwalt ihre Unschuld verteidigte.

Die Anwälte argumentierten, dass ihre Mandantinnen die Freiheit hätten, Informationen über Falun Dafa zu verteilen. Damit hätten sie auch gegen keinerlei Gesetze verstoßen. Die Praktizierenden sagten auch selbst zu ihrer Verteidigung aus.

Keiner der in der Anklageschrift angeführten Zeugen war vor Gericht erschienen, so dass eine Vernehmung nicht möglich war.

Am Ende sagte der Richter: „Warum haben Sie alle Falun-Dafa-Fälle hierher verlegt? Ich will keine Falun-Dafa-Fälle annehmen.“

Verhaftungen und Anklagen

Die drei Anwohnerinnen der Stadt Xinji in der Provinz Hebei waren am 12. April 2019 verhaftet worden. Man hatte sie an die Behörden gemeldet, nachdem sie Informationen über Falun Dafa verbreitet hatten. Seitdem werden sie in der Haftanstalt Hengshui festgehalten.

Am 9. Mai suchten die Familien der Praktizierenden die Staatsanwaltschaft auf. Sie wollte die Verteidigungsschriften ihrer Angehörigen einreichen. Dabei erfuhren sie, dass die Staatsanwaltschaft die Fälle der Praktizierenden bereits an die Polizei zurückgereicht hatte.

Am 13. Mai suchten Bians Tochter, ihr Schwiegersohn und ein weiteres Familienmitglied die Polizeiwache Datunxiang auf. Sie wollten die Freilassung der Praktizierenden fordern, wurden aber stattdessen von 10 bis 16:30 Uhr auf der Polizeiwache festgehalten. Noch Monate nach ihrer Freilassung wurde die Familie von der Polizei schikaniert.

Am 30. Mai gab die Polizei die Fälle erneut an die Staatsanwaltschaft ab.

Am Morgen des 30. Juli ging Bians Anwalt zur Staatsanwaltschaft und prüfte ihren Fall. Er besuchte sie am Nachmittag in der Haftanstalt.

Bian erzählte dem Anwalt, dass sie seit ihrer Einweisung in der Haftanstalt unter Bluthochdruck, Schwindelgefühl und Herzproblemen leiden würde.

Um den 6. Oktober herum hatte die Staatsanwaltschaft die Praktizierenden angeklagt und die Fälle an das Gericht Anping weitergeleitet.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.