Nach viereinhalb Jahren Haft steht 67-Jähriger erneut Gefängnisstrafe bevor
(Minghui.org) Die 67-jährige Gao Guilan wurde angeklagt wegen „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“[2].
Gao betonte, dass sie kein Verbrechen begangen hätte, indem sie an ihrem Glauben festhalte und auf die Verfolgung darauf aufmerksam mache. Die Verfolgung dauer seit 20 Jahren an; Tausende Praktizierende verloren ihr Leben durch Folter und Misshandlung.
Ihr Anwalt plädierte ebenfalls auf nicht schuldig. Er verwies auf die fehlende Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Falun Dafa.
Des Weiteren zeigte er auf, dass der Staatsanwalt keine Beweise hätte, um die Anklage zu stützen. Er habe außerdem nicht angegeben, welchen Gesetzesvollzug Gao untergraben haben solle. Auch wies der Anwalt darauf hin, dass Gao eine ältere Frau sei, die vor einigen Jahren in den Ruhestand getreten war. Aus diesem Grund würde sie gar nicht über die Mittel oder die Fähigkeiten verfügen, den Gesetzesvollzug zu untergraben.
Zu den Beweisen der Anklage gehörten Informationsmaterialien über Falun Dafa, ein Computer und ein DVD-Brenner, die in Gaos Wohnung beschlagnahmt wurden.
Ihr Anwalt widerlegte, dass diese Gegenstände für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt waren. Da das staatliche Hauptamt für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen das Verbot der Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben hat, dürften die Gegenstände nicht als Beweis gegen seine Mandantin verwendet werden.
Der Staatsanwalt las später die Zeugenaussage von Gaos Mann vor. Er sagte vor Gericht aus, dass der Inhalt gefälscht sei.
Gaos Tochter wollte ihre Mutter ebenfalls vor Gericht verteidigen, was der Richter jedoch ablehnte. Daraufhin legte sie dem Richter ihre Stellungnahme nach der Anhörung schriftlich vor.
Der jüngsten Verhaftung geht eine viereinhalbjährige Haftstrafe voraus
Gao wurde am Morgen des 13. November 2018 in ihrer Wohnung verhaftet. Die Polizei durchsuchte jeden Raum und beschlagnahmte viele persönliche Gegenstände, vom Kalender mit Informationen über Falun Dafa bis hin zu einem Computer.
Man brachte Gao und ihren Mann zur Polizeiwache der Stadt Qingyuan, wobei ihr Mann später am Abend wieder freigelassen wurde. Gao brachte man ins Untersuchungsgefängnis Nangou, wo sie seitdem festgehalten wird.
Dort erlitt sie Berichten zufolge einen Rückfall ihrer Magenprobleme, so dass sie beim Essen heftige Bauchschmerzen bekommt.
Der Staatsanwalt gab an, dass Gao ins Visier der Polizei geraten sei, nachdem ein Falun-Dafa-Praktizierender in Dalian, mit dem sie Kontakt hatte, verhaftet worden war. Die Polizei hatte sie bereits eine Weile überwacht, bevor sie sie festnahm.
Früher hatte Gao unter vielen Beschwerden gelitten, wie Herz- und Magenproblemen sowie Gebärmutterfibroide und Schlaflosigkeit. Als sie 1997 begann, Falun Dafa zu praktizieren, verschwanden ihre Probleme.
Seit Beginn der Verfolgung wurde Gao wiederholt verfolgt, weil sie ihren Glauben nicht aufgegeben hat. Im Mai 2002 verurteilte sie das Kreisgericht Qingyuan zu viereinhalb Jahren Gefängnis. Während sie im Frauengefängnis von Liaoning inhaftiert war, erlitt ihr Mann einen Schlaganfall. Nun sorgt sich ihre Familie um seine Gesundheit, da er nach Gaos letzter Verhaftung und Inhaftierung auf sich allein gestellt ist.
Früherer Bericht:
The Persecution of Ms. Gao Guilan in Fushun City, Liaoning Province
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.
[2] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Dafa-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.
***
Copyright © 2024 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.