Provinz Hebei: Vier Falun-Dafa-Praktizierende legen nach illegaler Verurteilung Berufung ein

(Minghui.org) Vier Falun-Dafa-Praktizierende aus der Stadt Qinhuangdao, Provinz Hebei wurden im Januar 2019 verurteilt. Das geschah anderthalb Jahre nach ihrer Festnahme. Sie hatten sich geweigert, ihren Glauben aufzugeben. [1]

Herr Zuo Hongtao wurde zu 13 Jahren, Herr Wu Wenzhang zu 11 Jahren, Frau Li Guoai zu 10 Jahren und Herr Liu Changfu zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt. Sie haben beim Mittleren Volksgericht in Qinhuangdao Berufung gegen die Urteile eingelegt. Richter Guan Yuanyuan wurde ihren Fällen zugewiesen.

Zuos Frau Cui Qiurong praktiziert nicht, unterstützt aber Falun Dafa. Sie wurde zu 19 Monaten verurteilt. Am 9. Januar 2019 wurde sie nach Ablauf ihrer Haftzeit freigelassen.

Die Polizei hatte 100.000 Yuan [2] in bar von den Praktizierenden beschlagnahmt. Nachdem ihre Fälle abgeschlossen waren, bekamen sie das Geld nicht zurück.

Festnahmen und Polizeirazzia

Am 9. Juni 2017 wurden verhaftet: Zuo und seine Frau, Wu und Li zusammen mit zwei weiteren Falun-Dafa-Praktizierenden, Herrn Yang Xiaoyong und Frau Yuan Sujing. Sie hatten sich gerade im Immobilien-Büro von Zuo aufgehalten. Am selben Tag wurde Liu eine Stunde später in seiner Wohnung verhaftet.

Die Polizei durchsuchte die Wohnungen der Praktizierenden und Zuos Firma. Seine 50.000 Yuan ( ca. 6.600,- Euro) in bar für den Geschäftsbetrieb wurden beschlagnahmt. Wu hatte in Zuos Büro 50.000 Yuan in bar aufbewahrt. Sie wurden ebenfalls beschlagnahmt.

Die Polizei beschlagnahmte auch Zuos Elektromotorrad und Bürobedarf, Yuans neues Elektromotorrad und ein Auto, das Li sich von einem Freund geliehen hatte. In dem Auto befand sich Kleidung, die sie verkaufen wollte.

Die Polizei hatte bei den Hausdurchsuchungen weder einen Durchsuchungsbefehl gezeigt noch danach eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorgelegt.

Wenige Tage nach den Verhaftungen strahlte der lokale Fernsehsender eine Nachrichtensendung aus. In der Sendung gab die Polizei an, dass die Praktizierenden auf den von ihnen beschlagnahmten 100.000 Yuan Geldscheinen Informationen über Falun Dafa gedruckt hätten.

Die Anwälte der Praktizierenden erklärten, dass ihre Klienten nichts auf die Banknoten gedruckt hätten. Sie erklärten weiter, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa unter Strafe stelle. Die Anwälte widerlegten die Anklage mit Bezug auf eine Mitteilung des chinesischen Hauptamts für Presse und Publikation, die das Verbot der Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern im Jahr 2011 aufhob.

Alle sieben Bewohner wurden am Abend in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Qinhuangdao gebracht. Yang ließ man kurz darauf frei.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shanhaiguan genehmigte die Festnahmen am 15. Juli 2017.

Haft und Gerichtsverfahren

Li und Zuo traten in einen Hungerstreik, mit dem sie gegen die willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen protestierten. Sie wurden zwangsernährt. Ihre Gesundheit verschlechterte sich. Zuo brachte man zur Notfallbehandlung ins Polizeikrankenhaus in Qinhuangdao.

Zuos Sohn besuchte ihn am 31. Juli, einen Monat nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus. Zuo litt unter venöser Funktionsschwäche, Muskelschwund und Herzklopfen. Sein Sohn beantragte Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung. Die Behörden lehnten ab.

Yuan wurde am 9. Juni 2018 nach einjähriger Haft freigelassen. Es war nicht klar, ob sie angeklagt worden war.

Die anderen fünf Ortsansässigen, Zuo und seine Frau, Liu, Wu und Li, blieben in Haft. Ihre Verhandlungen vor dem Kreisgericht Changl waren am 16. und 17. November 2017, am 16. Oktober 2018 und am 11. und 12. November 2018.

Der Staatsanwalt warf ihnen vor, den „Gesetzesvollzug untergraben zu haben“. Das ist ein üblicher Vorwand, mit dem die chinesischen Gerichte Falun-Dafa-Praktizierende kriminalisieren und inhaftieren.

Die Anwälte der Praktizierenden plädierten auf nicht schuldig. Sie verwiesen darauf, dass die Verfolgung von Falun Gong keine Rechtsgrundlage habe. Sie sagten, dass der Staatsanwalt keine Beweise dafür vorgelegt habe, dass ihre Mandanten den Gesetzesvollzug behindert hätten, indem sie Falun Dafa praktizierten.

Auf Antrag des Anwalts spielte der Richter das Video von der Polizei ab, als diese das Büro der Immobilienfirma von Zuo durchsuchte. Alle Beamten trugen Zivilkleidung und keiner von ihnen legte seinen Ausweis vor.

Als die Polizei in dem Büro die Razzia durchführte, versammelten sich Passanten vor dem Eingang und viele fragten, was passiert sei. Ein Beamter gab vor, dass sie Menschen verhaften würden, die Drogen missbrauchten. Als Wu hinausgebracht wurde, rief er den Passanten zu: „Falun Dafa ist gut“. Der Beamte stieß ihn zu Boden, bog seine Hände auf den Rücken und legte ihm Handschellen an. Damit wollte er Wu am Rufen hindern. Die Handschellen waren so eng geschlossen, dass seine Hände verletzt wurden. Ein Jahr später waren seine Hände immer noch nicht ganz in Ordnung.

Vor Gericht erschienen keine Zeugen der Anklage, die ins Kreuzverhör hätten genommen werden können.

Die Praktizierenden verteidigten sich auch selbst und erklärten, dass sie nicht schuldig seien. Die Gerichtsdiener machten Fotos von ihren Familienangehörigen und Freunden, die an den Anhörungen teilgenommen hatten.

Frühere Artikel:

Stadt Qinhuangdao: Langjährige Haftstrafen für Falun-Dafa-Praktizierende wegen ihres GlaubensStrafverfolgungsbehörde verhaftet sieben Bürger von QinhuangdaoProvinz Hebei: 56 Falun-Gong-Praktizierende weiterhin in Haft


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt. 

[2] Das sind umgerechnet ungefähr 13.250,- Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro